1960: Erweiterung des Baunutzungsplanes – 3425.- DM Entschädigung – Gemeinderat tagte

O.V.; in: Der Patriot vom 1. Februar 1960

Bad Westernkotten. Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung, die unter Vorsitz von Bürgermeister Schäfermeier stattfand, ein umfangreiches Arbeitspensum zu erledigen. An der Beratung über den Erlass eines Nachtrages zur Verordnung über die Abstufung und Regelung der Bebauung für das Gebiet der Gemeinde Bad Westernkotten nahmen auch Kreisbaurat Goesmann und Kreisobersekretär Hense von der Kreisverwaltung Lippstadt teil.

Amtsdirektor Reichmann erläuterte die Notwendigkeit, den Baunutzungsplan für die Gemeinde Bad Westernkotten auf das Gelände südlich des Schäferkämper Weges auszudehnen. Kreisbaurat Goesmann und Kreisobersekretär Hense referierten über den Vorschlag der Kreisplanungsstelle zur Erweiterung des Baunutzungsplanes. Die Anregung der Gemeindevertretung, außer dem Gelände südlich des Schäferkämper Weges auch das Gelände nördlich dieses Weges in den Baunutzungsplan einzubeziehen, wurde von den Vertretern der Kreisplanungsstelle als zweckmäßig anerkannt. Beim Amt Erwitte soll auf einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung die Erweiterung beantragt werden.

Der Erlass der im Entwurf vorgelegten Ortssatzung über die Anlegung neuer und die Verlängerung bestehender Straßen, über die Erhebung von Anliegerbeiträgen und über den Anbau an unfertigen Straßen wurde von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen. Die Gemeindevertretung nahm in diesem Zusammenhang in Aussicht, in einer demnächstigen Sitzung die als fertig oder unfertig geltenden Straßen im Einzelnen festzulegen.

Die Gemeindevertretung nahm Kenntnis von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Lippstadt zur Kanalisierung des Osterbaches von der Besitzung Kerkhoff bis zum Grüngürtel. Das Wasserwirtschaftsamt erklärt, dass die Überdeckung des offenen Bachlaufes im Interesse der Aufschließung der westlich an den Osterbach grenzenden Grundstücke und einer Erbreiterung der Osterbachstraße liegt. Ein wasserwirtschaftliches Interesse an der Maßnahme liege demgegenüber nicht vor. Das Wasserwirtschaftsamt sei deshalb auch nicht in der Lage, die Umarbeitung bzw. Ergänzung des Entwurfs für die Kanalisierung des Osterbaches vorzunehmen. Die Gemeindevertretung beschloss, die Maßnahme bis auf weiteres zurückzustellen.

In der Angelegenheit Beseitigung der Uferschäden an der Gieseler entlang der Gemarkungsgrenze Lippstadt — Bad Westernkotten durch die Stadt Lippstadt nahm die Gemeindevertretung Kenntnis von einem Schreiben der Stadtverwaltung Lippstadt, in dem mitgeteilt wird, dass die vorbereitenden Planungsarbeiten zur Beseitigung der Uferschäden an der Gieseler in Angriff genommen worden sind.

Für den Ausbau der Bundesstraße 1 innerhalb der Gemarkung Bad Westernkotten hat die Gemeinde nach dem vorliegenden Sachverständigengutachten aus ihren Grundstücken 1370 qm abzutreten. Die Entschädigung für diese Grundstücksflächen ist durch das Sachverständigengutachten auf 2,50 DM je qm festgesetzt worden, so dass die gesamte Entschädigung 3425 DM beträgt. Die Gemeindevertretung erkennt die vorgenannte Entschädigungssumme an. Die Gemeindevertretung nahm auch davon Kenntnis, dass für Bad Westernkotten ab 5. Dezember 1959 nicht mehr die Baupolizeiverordnung für das Land, sondern die für Städte und stadtähnliche Orte des Regierungsbezirks Arnsberg anzuwenden ist.