1935: Dorfrechnung 1759 (Eickmann)

Eickmann, Heinrich, Dorfrechnung Westernkotten 1759; in: HB 17 (1935), S. 22-23
[Dieser Text ist auch im Heimatbuch von 1958 abgedruckt, und zwar auf den Seiten 56-59. Dort ist er auch besser zu lesen. Allerdings fehlt im Heimatbuch die Einleitung, die im Folgenden nachgeholt ist:

Ein Verdienst unserer Regierung ist es, da das Interesse an der Ahnen- und Familienforschung geweckt ist, und dadurch auch die Heimatkunde eine neue Belebung erfahren hat.
Für die Familienforschung sind die Kirchenbücher von unersetzlichem Wert. Daneben bilden aber alte Urkunden wie nachstehende Gemeinderechnung, eine wertvolle Ergänzungs- oder Vergleichsmöglichkeit.
Es kann zum Beispiel ein Bauer, dessen Familie 200 Jahre oder länger die Scholle bewirtschaftet hat, auf Antrag einen Ehrenbrief erhalten. Zu diesem Zwecke muss durch die Kirchenbücher ein familienrechtlicher Nachweis erbracht werden.
Ferner muss ein besitzrechtlicher Nachweis geführt werden durch die Grundakten und falls diese nicht weit genug zurückreichen, durch andere alte Urkunden wie etwa die nachstehende Dorfrechnung, deren Original im Besitze von Heinrich Mönnig, Weringhoff, ist.