[aus: Vertell mui watt, Nr. 346, 2008]
Alter Richtspruch zum Richtfest eines Hauses
Beim Richtfest der Servicewohnanlage „Am Osterbach“ am 20.7.2007 wurde von Zimmermeister Antonius Cramer, Geseke, der folgende Richtspruch vorgetragen. Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Anke Krähling, Lippstadt. W. Marcus
Mit Gunst und Verlaub
Hier steht, ja herrlich anzusehen,
der Bauherr wird es gern gestehen,
die neue Wohnanlage, stolz aufgericht,
brav tat ein jeder seine Pflicht,
der an dem Bau mit tätig war
und scheute weder Müh noch Gefahr.
Auf starker Mauer, festem Grund,
das Dachgesperr blickt in die Rund.
In seines Holzwerks volle Pracht,
recht als ein Meisterwerk gemacht,
damit’s für lange Zeit zum Nutze,
den Bewohnern biete sicheren Schutze.
So geb ich jetzt mit lautem Mund,
euch allen meine Wünsche kund:
Möge der, der diese Welt erschuf,
auch diesen Bau erhalten,
erhöre unsern Herzenswunsch
durch sein allmächtig Walten.
Fern bleib von ihm die Wasserflut,
es Sturmes schrecklich Toben,
er wende ab die Feuersglut,
damit wir stets ihn loben.
Den zukünftigen Bewohnern wünschen wir,
und allen die sie lieben,
den reichsten Segen immer mehr,
nichts möge Sie betrüben,
Und allen die da unten stehen,
euch wünsch ich Glück und Wohlergehen.
Doch dieser Schluck er gilt der Ehr,
dem Handwerk dem ich angehör.
(Der Zimmermann trinkt auf das neue Haus)
Du Glas zersplittere am Grund,
gesegnet sei dies Haus zur Stund.