2005: Westernkötter Salz und Westfälischer Adel – Adelsfamilien (Ketteler)

Karl-Josef Freiherr von Ketteler

[Erstveröffentlichung: Ketteler, Karl-Josef Freiherr von, Westernkötter Salz und westfälischer Adel, in: Jahrbuch für Salzgeschichte, 10/11 2005/06, S.63-88]

Mehrere westfälische Adelsfamilien lassen sich mit Grundbesitz und Gerechtsamen in Westernkotten nachweisen, wie z.B. die v. Bredenol, die v. Ense, die v. Hörde, die v. Landsberg, die v. Papen, die v. Schade und die v. Schorlemer, um nur einige zu nennen. Und wenn man die untergegangenen Nachbarorte wie Aspen, Hockelhem oder Osthem hinzurechnet, dann werden es noch ein paar mehr. Ein Versuch, alle diese Familien und ihre Beziehungen zu Westernkotten darzustellen, würde aber den Rahmen dieses Aufsatzes bei weitem übersteigen. Beispielsweise ist das Material über das eigentliche Ortsadelsgeschlecht von Westernkotten, die Herren v. Ense, viel zu umfangreich, als daß es hier angemessen gewürdigt werden könnte.[1] Untersucht wurden deshalb in erster Linie die Verbindungen der Herren v. Hörde mit Westernkotten, und in diesem Zusammenhang werden auch die mit den v. Hörde verwandten bzw. verschwägerten Familien genannt. Diese Adelsgeschlechter werden chronologisch in der Reihenfolge ihres Auftretens in Westernkotten erfaßt.

Die in dieser Arbeit erwähnten Mitglieder der Familie v. Hörde sind, um sie bei gleichen Vornamen besser auseinanderhalten zu können, mit einer Personen-Kennziffer (P-Nummer) versehen worden. Im übrigen wurde auf den Zusatz „Bad“ zum Ortsnamen Westernkotten durchgehend verzichtet, weil der Zeitrahmen dieser Untersuchung die „Badezeit“ nicht mehr umfaßt.

An Abkürzungen wurden verwendet:

AS =             Archiv Schwarzenraben (jetzt in Münster)

AS-A            =             Archiv Schwarzenraben, Akten

ASR              =             Alte Störmeder Regesten (in den Akten des AS)

SUB              =             Seibertz Urkundenbuch

WUB            =             Westfälisches Urkundenbuch

Störmede, im November 1999.

Die v. Bredenol, die „zu den ältesten des westfälischen Adels“ gehören und zuletzt auf dem untergegangenen Haus Rhade saßen, waren u.a. in Westernkotten begütert.[2] Eine Verschwägerung mit den v. Hörde ist gegeben über die Herren v. Honrode (auch „v. Soest“ genannt). Ritter Theodoricus v. Honrod, der 1260 mit Kunigunde v. Rüdenberg verheiratet war, wird 1229-1263 genannt. Sein Sohn war Thiemo v. Honrode (genannt 1260-1290), verheiratet mit Beatrix v. Bredenohl, die ihn überlebte und bis 1299 genannt wird. Deren Sohn, also ein Enkel des erstgenannten Theodoricus, war Ritter Dietrich v. Honrode (genannt 1296-1351), der Ehemann der Elisabeth v. Hörde zu Störmede (P024).[3]

Zu den v. Schorlemer und ihrem Besitz in Westernkotten bringt Prof. Albert K. Hömberg folgende Urkunden:[4]

1297.X.10 leistet das Stift Ödingen „Reynfrido de Scorlenberg militi et Reymfrido, filio suo“ Gewähr für die Ödinger Stiftsgüter in Koten (= Westernkotten).[5]

1297.X.11 verleiht Graf Ludwig von Arnsberg „Remfrido dicto de Scorlenberg, ministeriali nostro“, die Vogtei über die Güter in Coten (= Westernkotten), die er vom Kloster Ödingen in Pacht hat.[6] – Dieser Ritter Reinfried v. Schorlemer ist der Vater von Ritter Reinfried v. Schorlemer genannt v. Erwitte oder Steineule („Stenule“) und Andreas v. Schorlemer.

1305.XII.20 schenkt Renfridus de Scorlemere miles dem Kloster Benninghausen mit Zustimmung seiner Frau und seines Bruders Andreas ein Salzhaus in Westernkotten, das er vom Kloster Ödingen für 18 Denare in Pacht hat.[7]

1306.III.9 verkaufen Ritter Renfridus v. Scorlenberg, sein Bruder Andreas und dessen Frau Agnes ein Salzhaus in Westernkotten für 23 Mark an die Domherren zu Paderborn.[8]

Im Lehnsregister des Grafen Ludwig von Arnsberg für die Jahre 1309-1313 wird bei den Lehen des Ritters Gerhardus de Ruden und des Godfridus, seines Sohnes (?) u.a. vermerkt: „unum ….. salis quolibet anno in Hokelinchem“. Den v. Rüden stand also pro Jahr eine bestimmte (nicht mehr lesbare) Menge Salz in Hokelinchem oder Hockelhem zu. Der Ort lag bei Westernkotten und ist heute wüst, aber offenbar wurde auch in Hockelhem Salz gewonnen. Die Belehnung ist nach 1308 erfolgt, da Gerhard v. Rüden am 20. Nov. 1308 noch Knappe war.[9]

In den nächsten Jahren hören wir wieder etwas über die v. Schorlemer. Am 2. Juli 1309 erhält Renfridus dictus de Schorlemere miles von Graf Ludwig von Arnsberg das Eigentum der Güter in Wyrinchusen und trägt demselben mit Einwilligung seines Bruders Andreas 4 Mark und 1 Malter Salz in villa Coten zu Lehen auf.[10] – „Malter“, ein Getreidemaß, ist hier wohl verschrieben für die bei Salz übliche Maßeinheit „Mold“ oder „Molle“. – Schon am 20. Februar 1305 wird Reinfried v. Schorlemer der Bruder des Andreas genannt.[11]

1310 schenkt der Ritter Renfridus de Scorlemere 2 weitere Salzhäuser an Kloster Benninghausen.[12]

1312.VI.21 ist Remfridus de Erwethe miles unter den Teilhabern an den Salzwerken in Westernkotten.[13] Es handelt sich um den Ritter Renfridus v. Schorlemer genannt v. Erwitte.

Etwa 1339 belehnt Graf Gottfried IV. von Arnsberg Renfridus Clusener („Clusener“ nannte sich eine zweite Linie der v. Schorlemer) mit den curiae (Haupthöfen) „dar Ostene“ und „dar Westene“ in der Pfarrei Erwitte, mit Thedinchof, Meylaneshof und den anderen Lehngütern seines Vaters (dessen Name nicht genannt wird) und seines Oheims Ritter Reynfridus genannt Stenule.[14] – Dieser Reynfridus gen. „Stenule“ war der schon erwähnte Ritter Reinfried v. Schorlemer genannt v. Erwitte oder Steineule. 1293 war Reynfridus gen. Steineule noch Knappe, 1297 wird er als Sohn des Ritters Reymfridus de Scorlenberg bezeichnet. Er bürgt 1299.IV.11 für Everhardus Bolike, castellanus (Burgmann) in Lipperode.[15] Am 20. September 1300 ist Reynfridus gen. Steineule, jetzt als Ritter, Zeuge bei der Belehnung des Friedrich v. Hörde (P012) mit den „Störmeder Lehen“, d.h. unter anderem mit der „großen Grafschaft Böckenförde“.

Aus dem Archiv der Freiherren v. Schorlemer zu Herringhausen[16] kommen weitere Nachrichten. Der Knappe Reynfridus gen. Clusener bekundet am  25. Juli 1347, daß vor ihm als Lehnsherrn der Knappe Arnold de Hondorpe der Jüngere mit Zustimmung seiner Frau Cristine und seiner Erben dem Lippstädter Bürger (opidano LipensiJohann gen. Denseke in dessen Anwesenheit sowie dessen Frau Mechthild für 9 Mark Lippstädter Pfennige (denariorum in Lippia legalium) Einkünfte von 1 Mark eben dieser Pfennige verkauft hat, und zwar ½ Mark aus einem Salzhaus in Westernkotten (Westerencoten), die von dem derzeitigen Bewohner Detmar gen. Dobelere jährlich am 25. Dezember („in festo nativitatis Christi“) zu erheben ist, und ½ Mark, die zu Pfingsten zu erheben ist, aus einem Salzhaus ebenda, durch das sich Arnold das Burrecht (burscapium) erworben hat und dessentwegen er noch jetzt Bur ist. Arnold gelobt Währschaft und resigniert die genannten Einkünfte in die Hände des Lehnsherrn, und bittet um Belehnung der Käufer. Reynfrid belehnt die Käufer und siegelt. Siegelankündigung des Arnold de Hondorpe. Die Zeugen sind Vasallen des Reynfrid und an ihrer Stelle gewählt die discreti viri (freie Männer) Johannes dictus Coningh, Dethmar Hoppe, Dethmar de Monasterio, Hermann Pundere und dessen Sohn Bernhard, und andere.[17] – Die Bezeichnung „Bewohner“ für Detmar Dobelere ist als „Benutzer“ zu verstehen.

Am 4. März 1364[18] bekunden Mette de Klusenersche (das ist Mette v. Schorlemer geb. N.) und ihre Söhne Andreas, Remvert, Temme und Diderick, daß sie von Frederike van Vernde für 50 Mark Geldes, wie es in Soest oder Lippstadt gängig ist, mehrere Pfänder in Besitz haben, nämlich eine Hufe Landes bei Esprike (Wüstung bei Verne), die Elbert Sinneke unterhat, 1 Malter Gerste aus dem Hof, den Bemke van Lenghusen unterhat, und 1 Mark Geld und 4 Mold Salz aus einem Westernkottener Salzwerk, das Hennyke Blome unterhat. Friedrich v. Verne kann diese Pfänder zwischen Weihnachten und „sunte Peters dage“ (wohl 22. Februar) mit 50 Mark wieder einlösen.

Das ist ein typisches Beispiel dafür, wie aus einer Verwandtschaft um mehrere „Ecken“ herum damals Besitzansprüche entstanden. Friedrich v. Verne (erwähnt 1339, 1349, 1364, 1377, 1378) war 1378 verheiratet mit N. v. Sassendorf, einer Tochter des Friedrich v. Sassendorf. Seine Schwester Regelindis v. Verne heiratete in erster Ehe 1339 den Johann v. Crevet, und in zweiter Ehe nach 1355 den Knappen Heinrich v. Ense (Sohn von Wichard und Palmania v. Rüdenberg). Der älteste Sohn der Regelindis aus ihrer ersten Ehe war der Knappe Werner v. Crevet (erwähnt 1354-1386, Burgmann zu Salzkotten 1386), der die Hille v. Ense heiratete. Friedrich v. Verne war also zweimal „verschwippschwägert“ mit den v. Ense.[19] Damit gehörte er zu den „Allianzen“ der v. Hörde, und zwar über die v. Schorlemer. Mette „die Klusenersche“ ist nämlich die Frau bzw. Witwe des Knappen Renfried v. Schorlemer gen. Clusener, der auch „de Ervete“ genannt wird und ein Sohn des Andreas gen. Clüsener war.[20]

Hömberg bringt ebenfalls das Regest einer Urkunde von 1364.III.4,[21] hat jedoch statt „Frederike van Vernde“ den „Friedrich v. Brenken“. Frederike van Vernde kommt in diesem Hömbergschen Regest gar nicht vor. Es heißt dort vielmehr, daß Mette und ihre Söhne Andreas, Remvert, Temme und Diderick dem Friedrich v. Brenken das Recht gewähren, die ihnen verpfändeten Renten aus zwei Höfen zu Esprike und Benghusen (Benninghausen? Bönninghausen?) und 4 Molde Salz aus dem Salzwerk des Hennyke Blome zu den Westerenkotten für 50 Mark wieder einzulösen.[22] Hömberg sagt freilich nicht ausdrücklich, daß Friedrich v. Brenken derjenige gewesen sei, der die Güter ursprünglich verpfändet hatte. Daher wäre es denkbar, daß an dem bewußten Tag zwei Urkunden ausgestellt worden sind. Die eine war für Frederik v. Verne bestimmt und bestätigte den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit. Die andere (hypothetische) Urkunde wäre dann eine Vorsichtsmaßnahme gewesen um sicherzustellen, daß die Witwe Mette ihre 50 Mark auf jeden Fall zurückbekam – wenn schon nicht von Frederik v. Verne, dann wenigstens von Friedrich v. Brenken.

Mette „de Klusenersche“ ist sehr wahrscheinlich eine v. Hörde gewesen. Zwei ihrer vier Söhne, Temme und Dietrich v. Schorlemer, tragen Hördesche Leitnamen. In Frage käme vielleicht Mette v. Hörde (P036), Tochter von Gerd v. Hörde dem Jungen (P017), die für 1341 nachgewiesen ist und damals offenbar unverheiratet war. Oder die andere Mette v. Hörde (P042), Tochter von Gerds Bruder Stefan v. Hörde (P018), die 1319 erwähnt wird. Die vier Söhne der Mette „de Klusenersche“ waren 1364 wahrscheinlich noch minderjährig. Wären sie oder einer von ihnen bereits volljährig gewesen, dann hätte wohl dieser das Geschäft abgeschlossen – es sei denn, es habe sich um persönliches Eigentum der Mutter gehandelt. Im übrigen dürfte Mette „de Klusenersche“ damals Witwe gewesen sein, anderenfalls wäre ihr Mann, der „Klusener“, aufgetreten.

1372, vier Tage nach Ostern, treten erstmals die v. Hörde zu Störmede unmittelbar in Westernkotten auf. Ritter Thymmo v. Hörde (P023) erwirbt an diesem Tage pfandweise ein wichtiges Gut:[23] „Her Hunolt von Plettenbracht Ritter der Alte und Herr Hunold sein Sohn“ versetzen dem Ritter Themmen von Horde eine Kotstede zu Westerenkotten für 10 Mark Geldes. Besitz in Westernkotten war meist mit Salzrechten verbunden, und die brachten bares Geld. Das Regest bringt auch eine heraldisch interessante Beobachtung: „Der iunge Hunoldt hat neben seinem wapen das Wredesche wapen ahn der rechten seiten“. Thymmo v. Hörde war ein Sohn des Ritters Friedrich I v. Hörde und der Kunigunde v. Störmede.

Am 11. August 1377 belehnt der Kölner Erzbischof Friedrich v. Saarwerden die Brüder Renfrid und Andreas Clusener mit den Gütern, die ihr Vater Renfrid de Schorlemer und ihr Onkel Ritter Wilkin de Schorlemer besessen haben, insbesondere mit den zwei Salzbrunnen Bostardes Putte (Basterts Brunnen) und Conyncsoet (Königssod) in Westernkotten, und der Hälfte der curtis ter Westene in Erwitte.[24] Damit erfahren wir erstmals, welche der Westernkottener Salzbrunnen den v. Schorlemer gehörten.

Am 5. Februar 1378 siegelt Bernd van Hurde (d.i. Bernhard III v. Hörde, P027, erster v. Hörde auf Boke, Bruder von Thymmo) mit der steigenden Bracke im Schild als zweiter Siegler eine Urkunde, die ihn anscheinend gar nicht betrifft. Es geht um den Verkauf eines Salzhauses in Westernkotten „op das osten ende des sodes, dar et in horet“ , ausgenommen eine Stätte („stide“), dazu eines halben Hofes zu „Glashem“, den sie von Rolf van Erwitte haben, der halben „Godekinchbreden“ bei Erwitte und des halben Zehnten zu Herinchusen bei Menzel, den sie von Heinrich Goswin van deme Rudenberghe haben und dessen andere Hälfte Johan van Lon gehört. Die Verkäufer sind Johann Huddich und seine Frau Fye (Sophie), die Käufer sind die Brüder Johann und Hermann van der Borich (Borgh).

Johann Huddich und Frau Fye hatten diese Güter dem Franken von Warsten (Franco v. Warstein) für 20 Mark und 100 Lippstädter Pfennige als Brautschatz bei seiner Heirat mit ihrer nun verstorbenen Tochter versetzt. Johann und Hermann von der Borgh sollen die Güter von Franco auslösen, und zwar das Salzhaus für 70 Mark, und das andere Gut für die schon genannte Summe. Johann Huddich und Fye verzichten auf die Güter. Johann Huddich siegelt als erster (im Schild 3 Becher 2,1). Die Zeugen sind Herr Erp, kemerere tor LippeWichart van Bredenole; Henrich van Anrochte; Johan Kaneyl und andere.[25]

Bernd v. Hörde ist wahrscheinlich wegen seiner zweiten Ehefrau an diesem Geschäft interessiert und zur Besiegelung aufgefordert. Er war in erster Ehe (1332) mit Elisabeth Wulff v. Lüdinghausen verheiratet, und in zweiter Ehe (1354) mit einer Beatrix, die ihm Besitz in Boke zubrachte, deren Familie aber nicht bekannt ist.[26] Bernd siegelt jedoch als erster der v. Hörde mit einem Hund, statt mit dem Rad und/oder der Rose seiner eigenen Familie, der Störmeder v. Hörde. Damit dokumentiert Bernd v. Hörde, daß er jetzt unabhängig von seinen Störmeder Verwandten und Herr auf dem von seiner Frau eingebrachten Besitz ist.

Das neue Siegel des Bernd v. Hörde ist demnach das Siegel seiner zweiten Frau Beatrix bzw. von deren Familie, und das führt uns zu den Edelherren v. Rüdenberg, die den gleichen Hund im Wappen führten. Und wie wir oben gesehen haben, kommt die eine Hälfte des Zehnten zu Herinchusen bei Menzel von Heinrich Goswin v. Rüdenberg. Dieser könnte ein naher Verwandter der Beatrix v. Hörde gewesen sein, so daß Beatrix gewisse Ansprüche an diesem Zehnten gehabt hätte und ihr Ehemann durch sein Siegel sein Einverständnis (bzw. das seiner Frau) mit diesem Geschäft bestätigen mußte.

Die beiden Schorlemer-Brüder, Renfrid und Andreas, begegnen uns am 12. September 1382.[27] Remfred van Scorlemer, anders de Clusenere genannt, schuldet den Brüdern Johann und Hermann van der Borch 150 Mark Lippstädter Pfennige und versetzt ihnen dafür mit Zustimmung seiner Frau Otteken und seiner Töchter Metteken und Otteken sein Salzhaus zu Westernkotten („Westerenkoten“) mit allem Zubehör, das Johann van Gheseke besessen hat und das „in den Boysebordes“ Sud gehört. Einlösung ist jährlich 14 Tage vor und nach Cathedra Petri (Februar 22) möglich, doch sollen die Pfandinhaber noch die nächsten 3 Sude für sich nutzen und während dieser Zeit Bur des Salzhauses bleiben. Remfred gelobt Währschaft und auf Aufforderung Einlager in Lippstadt. Aussteller siegelt. Siegelankündigung des Andres de Clusenere, Bruder des Ausstellers. 2 Siegel hängen noch an der Urkunde: 1. Remfred van Scorlemer (S’RENFREDI DE SCORLEMER), und 2. Andres de Clusenere (S’ANDREE DE SCO … MER). Beide haben also die gleiche Siegelumschrift „Schorlemer“.

1385.XII.3 bekundet Goßwin Lurwaldt, daß er die Hälfte des „dat Padbergsche Gut“ genannten Hofes zu Aspe (bei Westernkotten) von dem Abt und Kloster Flechtdorf für 9 Schillinge Jahrespacht zu Pachtlehnrecht erhalten hat.[28] Goswin Luerwald war 1404.VI.24 verheiratet mit Styne und hatte die Kinder Helmich, Fobele (Vopel, Volpert) und Gertrud.

Aspener Besitz des Klosters Flechtdorf ist möglicherweise sehr alt. Kloster Flechtdorf war nämlich ursprünglich als Benediktinerkloster in Boke im Jahre 1101 durch Graf Erpo v. Padberg nach dem Tode seiner Frau gegründet worden. Graf Erpo, ein Abkömmling der Haholde, war mit Beatrix v. Nidda verheiratet gewesen, die ihm ihr Erbgut Boke zugebracht hatte. Von Boke mußte aber das neue Kloster noch im gleichen Jahr wegen eines Erbanspruches der Grafen v. Nidda nach Flechtdorf (am Diemelsee) verlegt werden. In der Bestätigungsurkunde des Paderborner Bischofs Heinrich II. von 1101 (ohne Tag) werden die Güter genannt, mit denen das neue Kloster ausgestattet war. Es waren die Kirche zu Boke, die Kirchen zu Flietorp (Flechtdorf), Langevorde, Veerhol, Mulenhus, und andere Güter. Unter diesen „anderen“ Gütern könnte sich auch Besitz in Aspen befunden haben.[29]

In einem Lehnprotokoll von 1705 wird das Lehngut Aspen wie folgt beschrieben: Eine Hufe Landes vor Westernkotten, genannt der Hof zu Aspen, haltend ungefähr 30 Morgen. Das Lehnsprotokoll spricht allerdings von drei Hufen und erwähnt einen Lehnbrief von 1446. Am 19. Juni 1581 wurde Ludolph Wrede von Milinghusen belehnt, am 4. Februar 1609 Cord Wrede von Milinghusen, am 5. Februar 1652 Johan Wrede von Milinghusen, am 24. November 1681 Johan Jacob de Wrede; 1705 Johann Jodocus Euers (Evers) zu Erwitte namens seines Vaters Henning Euers; endlich 1741 die Frau Richterin Evers daselbst.[30] – „Aspe“ oder Aspen ist heute eine Wüstung südlich von Bad Westernkotten. Sie lag etwa dort, wo heute die Straße von der B1 nach Bad Westernkotten bzw. zur „Schäferkämper Mühle“ abzweigt.[31]

Andres van Scorlemer, anders „de Clusenere“ genannt, erklärt am 1. März 1386, daß er von den Brüdern Johann und Hermann van der Borch 60 Mark Lippstädter Pfennige erhalten und ihnen dafür mit Zustimmung seines Sohnes Remfred sein Salzhaus in Westernkotten (Westerenkoten) versetzt hat, dessentwegen er derzeit Bur ist. Das Salzhaus haben die beiden Brüder van der Borch ihm und seinen Erben gegen eine jährliche auf Michaelis (29. Sept.) fällige Rente von 6 Mark Lippstädter Pfennige überlassen. Falls Andres die Rente nicht wie vereinbart zwischen Michaelis und Martini (11. Nov.) zahlt, geht er des Hauses verlustig und die Brüder sollen Bur sein oder diejenigen, die sie bestimmen. Bis zur Einlösung, die jährlich 14 Tage vor und nach Michaelis erfolgen kann, gelobt der Aussteller Währschaft und gegebenenfalls Einlager in einer gemeinen (d.h. öffentlichen) Herberge in Lippstadt. Der Aussteller siegelt, das Siegel des Remfred de Clusener, Bruder des Andres, ist angekündigt. Die zwei Siegel hängen noch an der Urkunde.[32]

Am Tag vor Jubilate 1391 verspricht Friedrich (VII) v: Hörde (P076) für seine Verwandte Adelheid, die Frau des Volmar v. Brenken, mit Bischof Rupert von Paderborn wegen der Verpfändung der Herrschaft Büren zu sprechen. Da Friedrich aber noch minderjährig ist („tunc in minorennitate“), siegeln für ihn die Brüder Clusner und Schorlemer.[33]

Dieser Friedrich v. Hörde dürfte, da er noch 1476 lebt, im Jahre 1391 noch sehr jung gewesen sein. Sein Vater Friedrich (IV; P053) war 1389 verstorben, seine Mutter Mette, verwitwete v. Brenken, wird nur 1375 erwähnt. Wenn, wie anzunehmen, „minderjährig“ in diesem Fall „jünger als 15 Jahre“ bedeutet, dann könnte Friedrich etwa im Jahre 1377 geboren sein. Ein Gespräch mit Bischof Rupert, das juristische Konsequenzen haben sollte, hätte Friedrich deshalb 1391 noch nicht führen können, und der Bischof hätte einen unmündigen Gesprächspartner auch nicht akzeptiert. Aber offenbar spielten hier Zuständigkeitsfragen eine Rolle, und Friedrich v. Hörde war wohl von allen v. Hörde derjenige, dem es zugestanden hätte, ein solches Gespräch zu führen. Die tatsächlichen Besprechungen mit Bischof Rupert, so es sie denn gegeben hat, könnte dann ein Bevollmächtigter oder der Vormund Friedrichs geführt haben.

Batha, die Ehefrau des Knappen und Paderborner Bürgers Conrad v. Elmerinc-husen, bekennt zu Paderborn am 6. Januar 1392, daß ehemals ihre Eltern, Hinricus Hartmans und dessen Frau Hillegundis, dem Paderborner Kleriker und legitimierten (also unehelich geborenen) Sohn (der Batha?) Henric Benteler unter anderem ein Salzwerk („salinam“) zu Westernkotten („Vesterenkaten“) geschenkt haben, das jetzt bewirtschaftet und unterhat der Volbertus genannt Konynch, Bürger zu Lippstadt.[34]

1396.III.28: Reynfried v. Scorlemer gt. de Clüsener, seine Frau Alheid und seine Kinder Reynfried, Herbold, Anna und Gysla vertauschen ein Salzhaus in Westernkotten, das in den Königssod gehört und von Johann Vryedach benutzt wird, an das Stift Lippstadt gegen ein anderes Salzhaus.[35]

Auch die Ketteler-Sippe hatte schon früh Salzrechte in Westernkotten. Der zu dieser Sippe gehörende Ekbert Schlingworm hat einen Großteil seines Lebens in der Grafschaft Tecklenburg zugebracht, in der er das Amt eines Gografen ausübte. Dort wird er im April 1399 aus der Verfemung gelöst, in die ihn der Freigraf als Gegner des Grafen von Tecklenburg gelegt hatte.[36]

Verheiratet war Ekbert mit Aleke van Stenbeke. Ihre Witwen- und Altersversorgung hat er schon zeitig geregelt, indem er ihr 1395 das freie Salzhaus zu Westernkotten zuweist, an dem er nicht näher bezeichnete Besitzrechte hat. Er besiegelt diese Urkunde mit dem Kettelerschen Kesselhaken.[37] Wegen einer inzwischen eingetretenen Verschuldung von 100 Goldgulden verpfändet Ekbert Schlingworm 1400 mit Einwilligung seiner Frau Aleke ungeachtet der ihr daran vermachten Leibzucht dem Johann Droste sein freies Salzhaus zu Westernkotten, das in den Königssod gehört.[38] Es siegeln Ekbert und sein Bruder Drees, Zeuge ist u.a. Rötger Ketteler.[39]

Der Besitz eines Salzsods bedeutete eine einträgliche Geldeinnahmequelle. So verdanken Städte wie Soest und Salzuflen ihren frühen Reichtum der Salzgewinnung. Es wird sich in diesem Fall wohl um das gleiche Salzhaus handeln, das Ekbert Slingworm mit Willen seiner Frau Aleke, seines Bruders Drees (Andreas) und seines Sohnes Tonies im Jahre 1405 an das Kloster St. Walburg zu Soest verkauft.[40]

Für den 4. Dezember 1417 haben wir eine Nachricht (ohne Angabe der Quelle), daß Fridericus van Hörde ex 1ma linea, der Sohn des + Themmo, Friedrichs Frau Geseke oder Heseke, und Friedrichs Schwestern Metta und Elisabetha, für 246 rhein. Goldgulden den Zehnten der villa Bökenevörde sowie den Zins von 3 Mark aus der Saline Westernkotten ihrem Vetter Alhard v. Hörde verkaufen.[41] Dieses Regest – vom Datum her unmöglich, denn dieser Friedrich war schon 1389 als verstorben gemeldet – nennt noch einige andere v. Hörde als Bürgen, weshalb es zunächst als besonders glaubwürdig erscheint: Bernhard, Sohn des Herrn Themmo (eine Randnotiz zu ihm ist nicht lesbar); die Brüder Themmo und Alhard v. Hörde aus der zweiten Linie, Söhne von Dietrich, „qui secundam lineam formavit“; sie alle zählen als „Friderici supradicti cognati“. Mit „cognati“ werden im allgemeinen nur Verwandte über die weibliche Linie bezeichnet, es ist aber denkbar, daß der Regestenverfasser diesen Ausdruck für „Blutsverwandte“ gebraucht hat (was eigentlich „consanguinei“ heißt). Letztlich stammen die hier genannten v. Hörde alle von Friedrich I und dessen Frau Kunigunde v. Störmede ab, so daß „blutsverwandt“ der treffendste Ausdruck wäre. Anwesend waren ferner Bertram v. HondorpeGerwin Segebertus der olde DüsterJohan und der junge Düster, sein Sohn (der ebenfalls Johann hieß), und Gerhardus de Borchgreve, d.i. Gerhard der Burggraf, dessen Familienname ungenannt bleibt.

Dieses Regest steht jedoch auf wackeligen Füßen, denn Fridericus van Hörde ex 1ma linea, der Sohn des + Themmo, d.h. Friedrich IV (P053), war nach der Aussage der Knappen Reynfrid de Clusener, Reynfrid van Schorlemer und Lubbert Westphael am 14. Januar 1389 bereits verstorben – fast 26 Jahre vor dem Tag, an dem er den Bökenförder Zehnten verkauft haben soll! Deshalb kann dieses Regest vorerst nicht richtig eingeordnet werden.

1422.XII.19 geben Gert van Ense und sein Sohn Hinrik dem Augustinerkloster zu Lippstadt eine Rente von 18 Schillingen aus ihrem Salzhaus zu Westernkotten für 18 Mark.[42] Derselbe Gert stiftet 1424 eine Memorie im Minoritenkloster zu Soest. Gert v. Ense wird auch Godert genannt. Er ist ein Sohn von Heinrich und Regula v. Vernde; geboren Salzkotten (?) um 1357, + Anröchte vor 1426. Er war Burgmann zu Salzkotten, besaß den halben Zehnten zu Vernde, und gab 1395 den hohen Betrag von 900 rhein. Gulden als Darlehn an Goswin v. Melderke, der ihm das Amtshaus Anröchte verpfändet. 1420 ist Gert v. Ense Pfandinhaber des kurf. köln. Amtes Erwitte für ein Darlehn von 1450 Goldgulden. 1372 ist er Marschall von Westfalen. 1397 verkauft Heidenreich v. Plettenberg seinem Vetter Heidenreich v. Plettenbracht gen. Plassedregh und dessen Tochtermann Gerd v. Ense den Zehnten zu Aspen u.a. im Kirchspiel Erwitte. Gert v. Ense wird auch vom Abt zu Flechtdorf in Waldeck belehnt mit 2 Hufen zu Aspen und dem Zehnten, genannt „das Padbergsche Gut“. Er wird genannt 1416, 1419, 1422 als klevischer Rat und Amtmann zu Brilon. 1419 belehnt ihn Adolf Herzog von Kleve und Graf von der Mark mit der Burgmühle zu Lippstadt für 20 Goldgulden. 1411.V.19 ist er Siegelzeuge bei einem Vergleich des Henneke v. Anröchte mit Dechant und Kapitel zu Meschede.[43] Gert v. Ense heiratete um 1380 Pernette (Pyronetta) v. Plettenbracht gen. Plassedregh (+ nach 1419), Tochter von Heidenreich v. Plettenbracht gen. Plassedregh und Elseke Frydach.[44]

Friedrich (VIII) v. Hörde (P078), seine Frau Margaretha und ihre Kinder Themme, Beleke, Hermann, Cordt und Mette verkaufen am 1. Februar 1439 den Salehof, den Schmedehof und das Hardemannsgut im Kirchspiel Erwitte an Tele Retberges, Bürgerin zu Lippstadt.[45] Hermann Rothert nennt diesen Friedrich v. Hörde einen Söldnerführer, der in der ab etwa Juni 1441 losgebrochenen Fehde zwischen der Stadt Osnabrück und dem Administrator Erich v. Hoya der Feldhauptmann des letzteren gewesen sei.[46] Der Verkauf vom 1. Februar 1439 scheint teilweise rückgängig gemacht worden zu sein, oder es war gar kein Verkauf, sondern eine Verpfändung. Denn am 17. April 1442 verkauft Friedrich v. Hörde dem Johann Düsteren junior für 130 rhein. Goldgulden 18 Mütt Korn aus Hordemanns Gut, 21 Mütt Korn aus Gosemanns Hof und 2 Mark Rente aus seinem Salzhaus zu Westernkotten.[47]

Alhard (P066), Bernd, Engelbert und Frederikes, Brüder und Vettern v. Hörde einerseits, vergleichen sich am 7. Mai 1459 mit Temmo van Hörde andererseits. Themen van Hoirde soll in Besitz haben das Hohe Haus „up der borgh“ zu Störmede, mit den zugehörigen Äckern, Triften und Huden, die der verstorbene Bernd v. Hörde untergehabt hat. Ferner soll Themme die „Lehnware“ der Freigrafschaft und der Gerichte ebenso gebrauchen wie auch der genannte Bernd. Der verstorbene Themo van Hoirde und sein Bruder Alhard hatten dem verstorbenen Frederich van Hörde 33 Morgen Land für 63 Mark versetzt, „darbinnen der verstorbene Bernd van Hoirde ein Salzhaus zu Westernkotten afgelent hadde“. Diese 63 Mark sollen Alhard van Hoirde halb, und Engelbert und Bernd von Hoirde zur anderen Hälfte dem Frederich van Hoirde, Sohn des verstorbenen Frederich, zurückgeben und damit das Land von ihm zubehuf des Themmen van Hoirde lösen. Falls Themen und seine Erben ohne männliche Nachkommen sterben, soll das Schloß zu Störmede im Besitz der Familie v. Hörde bleiben. Themme soll sich am Bau zu Störmede beteiligen.[48]

Dedingsleute sind Bernd, Edelherr zu Büren, Symon van der Borgh, Domherr zu Hildesheim, Diderich van Hoirde, Hinrich van Ensse, Sohn des verstorbenen WychardGodert van Beninckhusen (v. Berninghausen), Johann Nacke, der alde Borgemester to Geysicke, sowie Johan van Haitzfelt, Herr zu Wildenburg und Marschall von Westfalen als Vertreter des Erzbischofs von Köln. „Gekorner oidmann“ (erwählter Schiedsmann) ist Bernd van Hoirde. Die Vertragsschließenden und die Dedingsleute siegeln, die Siegel sind größtenteils abgefallen.

Im Zusammenhang mit Westernkotten interessiert uns hier nur der „genannte Bernd“ v. Hörde, der zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. Es handelt sich um Bernd IV (P052) aus der alten „prima linea“ Störmede, auch Bernd „de alde“ genannt, den Vater der (unverheirateten) Brüder Engelbert (P069) und Bernd VII (P071). Er ist es, der die „Lehnware“ so gebraucht hatte, wie es Themme (P091) jetzt tun soll, und er ist es auch, der das Salzhaus zu Westernkotten „afgelent“, d.h. als (Paderborner) Lehen getragen hatte.

Das verpfändete Land mit dem Salzhaus zu Westernkotten sollte Zubehör des Hohen Hauses Störmede werden oder war es schon, so daß es ausgelöst werden mußte. Das sehr profitable Salzhaus ist wohl auch der Grund, warum die Pfandsumme (63 Mark) so hoch war. Der überlebende der beiden damaligen Kreditnehmer, nämlich Alhard (P066), muß die eine Hälfte der Pfandsumme an den Sohn und Erben des damaligen Geldgebers, d.h. an Friedrich X (P098) zurückzahlen. Die andere Hälfte sollen Engelbert (P069) und Bernd (P071) zur Rückzahlung übernehmen, weil sie als Erben ihres Vaters Bernd IV (P052) die Nutznießer des Landes bzw. Salzhauses waren.. Da dieses Lehen nun vollständig an Themme (P091) übertragen werden sollte, mußten auch Engelbert und Bernd ihren vom Vater ererbten Anteil abgeben.

Bischof Simon von Paderborn belehnt am 14. Mai 1465 den Ritter Bernd v. Hörde (P086)[49] mit dem Burglehen zu Westernkotten, welches früher die v. Graffen besaßen und welches durch den Tod des Hermann Menge (Hermann v. Mennegen) erledigt ist, und am 3. Juni belehnt er ihn aus dem gleichen Grund mit einem Salzwerk zu Westernkotten.[50] 1482.III.16 wird Philipp v. Hörde (P121) von Bischof Simon von Paderborn mit den Gütern seines verstorbenen Vaters, des Ritters Bernd v. Hörde (P086), belehnt, darunter mit dem Salzwerk zu Westernkotten.[51]

Der hier genannte „Hermann Menge“ gehörte zu den „echten“ v. Graffen, die zwar auch Besitz in Anröchte hatten, jedoch von den v. Graffen zu Anröchte zu unterscheiden sind. Friedrich (I) v. Graffen „der Ältere“ und Else v. Kellinghausen hatten vier oder fünf Kinder. Urkundlich belegt sind die Söhne Hermann (I), Friedrich (II), Wigand (oder Wilhard) und Gottschalk (II) v. Graffen. Von diesen wird Hermann (I) genannt 1419 und 1420, für 1431 ist er als verstorben gemeldet. Hermann (I) v. Graffen war verheiratet mit Sophie N., die 1431 zum zweitenmal Witwe war, denn sie war in erster Ehe mit N. Nernegang verheiratet gewesen. Aus ihrer Ehe mit Hermann v. Graffen stammen die Töchter Sophie (1442) und Elseken (1442), von denen Elseken den Paderborner Bürger Gerhard v. Ramshusen heiratete (1445-1467). Als drittes Kind ist dieser Ehe zuzurechnen der Sohn Hermann (II) v. Graffen („Hermann Menge“), der ein paderbornisches Burglehen zu Westernkotten besaß und 1465 tot war.[52]

Am 16. Februar („ipso die Beate Juliane virginis“) 1473 vermacht vor Bernd Kock, Richter des Wigboldes to Stormede, der Knappe Theme van Horde (zu Boke, P111) seiner Frau Goste, Tochter des Albert van dem Bussche, als Leibzucht den Zehnten zu Herdinchusen (Hördinghausen, heute wüst) in der Feldmark zu Ghesick mit einem Teil „des solthuses ton Westerenkotten“, die übrigen Güter in der Herrschaft Störmede und der Herrschaft Ravensberg, in dem Amte Luttberge, nämlich den Zehnten zu Effeln, den Zehnten zu Engeshausen, den Zehnten zu Gethmede, ferner die Güter und Eigenhörige zu Oldendorpe Redinchusen (Dedinghausen?). Bürgen sind Hinrich van Bernynchusen, Nolken van Meldrike (= Arnold II v. Melderke, Ehemann der Richmod v. Hörde, P090), Raven van Brenken, Diderich Freseken und Arnd van Schorlemer. Zeugen und Dingspflichtige sind der Knappe von Schorlemer genannt Klusener, Rewerts Sohn, und Godert van Bernynchusen. Es siegeln der Aussteller (mit der Rose) und die Bürgen, von denen aber nur die zwei „ins Andreaskreuz gestellten“ Jagdhörner im Siegel des Nolken van Meldrike noch zu erkennen sind.[53]

Daß Themme den Zehnten zu Hördinghausen und einen Teil des Salzhauses zu Westernkotten für die Leibzucht vorsieht, wirft einige Fragen auf. Teile des Hördinghauser Zehnten waren mindestens seit 1411 im Besitz der v. Hörde, wobei nicht klar ist, welche Teile welcher Hörde-Linie gehörten. Es ist also fraglich, ob Themme (P111) so ohne weiteres den ganzen Hördinghauser Zehnten vermachen konnte.

Ähnliches gilt für das Salzhaus zu Westernkotten – ein Besitz, der im Normalfall viel Geld einbrachte. Schon Bernd (IV) v. Hörde (P052) aus der alten „prima linea“ Störmede, auch Bernd „de alde“ genannt (1449 +), war mit einem Salzhaus zu Westernkotten belehnt gewesen.[54] Themme v. Hörde (P111) ist jedoch aus Boke und es ist nicht ersichtlich, wie ein Boker v. Hörde an einen Anteil eines so wichtigen Störmeder Besitztums hätte gelangen können. Es ist auch eher unwahrscheinlich, daß die v. Hörde zwei unabhängige Salzhäuser in Westernkotten gehabt hätten. In Salzorten wie Westernkotten, Salzkotten, Salzuflen etc. war die Zahl der Anteile an der Gesamtproduktion, d.h. die Zahl der Salzhäuser bzw. Salzsiedestätten, genau festgelegt und durfte nicht vergrößert werden. Freilich konnte ein einzelner Anteil mehrfach geteilt werden, und es konnten auch mehrere Anteile (Salzhäuser) in einer Hand sein. Es ist aber nichts darüber bekannt, daß dies bei den v. Hörde der Fall gewesen wäre. Themme v. Hörde zu Boke muß deshalb jenen Teil des Hördischen Salzhauses zu Westernkotten, den er jetzt in die Leibzucht gibt, auf unbekannte Weise von den Störmeder v. Hörde erworben haben.

Friedrich (IV) v. Hörde (P053) und seine Frau Mette (Witwe des Hermann v. Brenken) hatten zu einem unbekannten Zeitpunkt ihre Salz-Sode in Westernkotten den Vicarien des Altars der 11.000 Jungfrauen in der Liebfrauenkirche zu Lippstadt, Bernd Duster und Borchard Goldsmet, in Pfandnutzung gegeben. Am 21. April 1476 vergleichen sich die beiden genannten Vikare mit dem Knappen Friedrich (VII) v. Hörde (P076), dem Sohn der Stifter, und treten ihm die Sode wieder ab. Sie behalten sich aber bis zur Zahlung des „Hauptstuhls“, d.h. bis zur Rückzahlung des Kapitals, 6 Gulden Rente daran vor. Die Patrone der Vicarie, Johann Bernt und Gert Dusteren, genehmigen den Vergleich und besiegeln mit den beiden Vikaren die Urkunde.[55] – Diese Westernkottener Salzsode ist bis ins 19. Jahrhundert bei den v. Hörde zu Schwarzenraben verblieben und ging dann erblich über auf v. der Decken bzw. v. Ketteler.

Wie oben schon kurz erwähnt, belehnt Bischof Simon von Paderborn am 16. März 1482 („Sonnavend na dem Sondage oculi“) seinen Rat Philipp v. Hörde (zu Boke, P121; er ist ein Sohn des Bernd) mit 1. dem Zehnten zu Detmesdorp und 6 Hufen Landes, 2. dem Hof tom Brocke und seinen Lehnen, 3. zwei Burglehen zu Salzkotten, 4. dem vierten Teil des Zehnten zu Ever und zwei Hufen Landes, 5. dem halben Schmertenhof zu Hoberinckhusen, 6. der Habe und den Höfen zu Vielsen, 7. dem Eygenpoil (ein Teich), 8. dem Gute zu Verne und den Wiesen, 9. dem Gute zu Benckhusen (Bönning-hausen?), 10. dem Erpinck, 11. dem Hofe zu Scharme (Scharmede), 12. dem Hofe zu Eldinckhusen (Ehringhausen?), und 13. dem Hofe zu Thule (Thüle), wie solche Güter der verstorbene Bernd v. Hörde, Ritter (d.i. Philipps Vater, P086), mit dem Salzwerke zu Westernkotten „in Lippischer Wehre“ gehabt hat.[56] Das „Wehre“ ist hier als Landwehr zu interpretieren, wonach das Westernkottener Salzwerk oder ein anderes der hier verlehnten Güter innerhalb der Lippstädter Landwehr gelegen hätte. Auffallend ist, daß das Westernkottener Salzwerk in der Aufzählung der Lehngüter keine eigene Nummer erhalten hat.

Am 23. August 1496 vergleicht sich Friedrich (XI) v. Hörde zu Störmede (P131), Sohn Friedrichs, mit Johann Düstern zu Dortmund, Sohn des + Johann Düster, wegen 2 Mark Rente aus der Sode zum Kotten (d.i. Westernkotten) und einer Korn-Rente aus dem Gut zu Bockenvorde, die dem Vater des Letzteren verschrieben waren. Schiedsrichter sind seitens des Hörde: Johann Buck, Pastor zu Störmede, und Alhard v. Hörde (P125). Seitens des Düstern: Bernd Düster, Pastor zu Lippe, und Hermann van Eßbecke.[57]

Am 23. Juli 1498 belehnt Remfort van Schorlemer anders gen. Clusener im Beisein seines Sohnes Remfort den Hinrik van Greste mit einem Salzsud (Soltzode) zu Westernkotten, der von Drens (Andreas) van Bredenoll stammt und von dem verstorbenen Ludeken van Greste dem Arnd Tudorp, Bürgermeister zu Lippstadt, versetzt worden ist. Für die Belehnung hat Remfort 5 Mark empfangen. Da Hinrik beabsichtigt, länger als 1 Jahr zu verreisen, erhält er die Erlaubnis, den Salzsud mit dieser Urkunde einem anderen zu überlassen, der dann für die genannten 5 Mark belehnt sein soll, aber Remford noch Huldigung leisten muß. Der Aussteller siegelt. Zeugen sind Ludolff van der Borch, Menge Dentzkingk, Bürgermeister, und andere. Das Siegel des Remfort van Schorlemer hängt an. Auf de Rückseite der Pergamenturkunde befindet sich ein gleichzeitiger Inhaltsvemerk: Kluseners Lehenbrieff uff de von Erwitte und Saltsod.[58]

Das Westernkottener Salzhaus des Johann Huddich, das er am 5. Februar 1378 verkauft hatte (siehe oben), begegnet uns wieder für 1519 im Lehnregister des Propstes Dietrich Westphal zu Meschede unter dem Namen „Huddekessode“: „Berndt van Bredenoll, zeligen Roleues Son,“ (ist belehnt) „mit dem huß und guderen selige Diderik Derstad underhadde, mit dem Eerlehoff, mit dem Huddekessoide, mit viff soiden in derseluen Huddekessoide horende, doch beheltlicke Hern Bernd Desten proueste syn lifftucht …“.[59] Übersetzt heißt der Eintrag: „Berndt v. Bredenol, des seligen (d.h. verstorbenen) Rolfs Sohn, (ist belehnt) mit dem Haus und den Gütern, die der selige Diderik Derstad unterhatte, mit dem Eerlehof, mit dem Huddekes-Sod (ein Salzhaus), mit 5 Soden (= Pfannen?) die in denselben Huddekes-Sod gehören, jedoch vorbehaltlich der Leibzucht des Herrn Bernd Desten, Propst …“ – Daß der „Huddekes-Sod“ in Westernkotten lag, wird durch eine Urkunde vom 10. September 1603 bestätigt.[60]

Jürgen van Bredenoill thon Kothen (Westernkotten) verpflichtet sich am 5. September 1536 zur Ablösung einiger Schulden, die auf Bentelers Brede haften. Diese Brede hatte seine Schwägerin Margareta von Hoirde (P126) von ihm gekauft. Bentelers Brede lag nach dieser Urkunde vor Lippstadt an dem „Kötterwege“ und längs der auf die Bönninghausener Mühle schießenden Weide; sie war 14 Morgen groß.[61] Dieser Jürgen van Bredenoill muß ein Bruder des Bernd sein, der tatsächlich mit einer Margareta verheiratet war und u.a. die Söhne Gerhardt (Propst zu Lippstadt) und Jorgen hatte. Die Urkunde bestätigt unsere Vermutung, daß Margareta eine geb. von Hörde war.

Offenbar ist ein Zweig der Vrydagh (Freitag; heute Freytag v. Loringhoven) in der Familie v. Bredenol aufgegangen. Bei der Übertragung verschiedener Urkunden und Verschreibungen von den v. Bredenol auf Jürgen v. Hörde am 14. Juli 1538[62] werden genannt die Brüder Gerhard de Bredenol Propst zu der Lippe, Jurgen v. Bredenol, und Vrigdag von Bredenol. Entsprechend der westfälischen Sitte, den Familiennamen der Mutter einem der Söhne als Vornamen zu geben, wenn die Mutter die letzte ihrer Familie ist, können wir versuchsweise annehmen, daß die Mutter eines der drei vorgenannten Brüder eine geb. Vridagh und die letzte ihres Zweiges war. Sie war wohl die erste Ehefrau des Bernd v. Bredenol, ist vor 1499 gestorben, und ihr Sohn Vrigdag war ihr einziges Kind. Bernd war nämlich 1499 mit Margareta von Hörde verheiratet und scheint 1536.IX.5 schon tot gewesen zu sein – sein Bruder Jürgen aus Westernkotten spricht nämlich von seiner Schwägerin Margareta „von Hoirde“, und nicht „von Bredenol“.

Wie oben schon gezeigt, hatten auch die v. Padberg Besitz bei Westernkotten. Curdt (= Godert) Luerwalde überließ den sogenannten Padbergschen Hof zu Aspe, den er vom Kloster Flechtdorf zu Lehen trug, dem Henrich v. Ense zu Anröchte. Godert Luerwolt war 1510 und 1512 zweiter Bürgermeister und 1514 (1516), 1518, 1520 und 1522 Ratsherr in Lippstadt, aber 1526 nicht mehr. Die Überlassung des „Padbergschen Hofes“ zu Aspe dürfte also etwa in dieser Zeit geschehen sein.[63]

Am 8. Mai 1526 reversiert Henrich v. Ense zu Anröchte dem Abt von Flechtdorf über die Belehnung mit dem Padbergischen Hof zu Aspe, den die v. Ense von dem verstorbenen Curdt Luerwalde angekauft hatten. Gleichzeitig versprechen die Brüder Dietrich, Henrich und Ludolf v. Ense, daß sie den Zehnten zu Aspe und die große Hove daselbst, genannt Padtberger Gut, die sie vom Abt von Flechtdorf für 18 Schilling Pacht zu Lehen tragen und für 1.000 Taler an das Deutschordenshaus Mülheim verschrieben haben, wieder einlösen wollen.[64] Dieses „Padtberger Gut“ in Aspe könnte vielleicht noch aus der Gründungszeit des Klosters Flechtdorf stammen und von Graf Erpo v. Padberg zur Grundausstattung des Klosters gegeben worden sein.

Am 8. Oktober 1533 belehnt Erzbischof Hermann von Köln seinen Rat und Statthalter Franz v. Hörde zu Boke (P144)[65] 1. mit dem Zehnten zu Oetmesdorp und 6 Hufen Landes, 2. dem Hofe tom Brocke sammt dem Lehne, 3. zwei Burglehen zu Salzkotten, 4. ein Viertel des Zehnten zu Ever und 2 Hufen Landes, 5. dem halben Schmectenhofe zu Holverinckhusen, 6. dem Hof und der Hufe zu Vilsen, 7. dem Eygelen Poil (Egel-Teich), 8. dem Gut zu Verne mit den Wiesen, 9. dem Gute zu Benckhusen, 10. dem Erpinal, 11. dem Hofe zu Scharme(de), 12. dem Hofe zu Eldinckhusen, und 13. dem Hofe zu Tule (Thüle). Ferner belehnt der Erzbischof in derselben Urkunde den Bernd und den Philipp v. Hörde mit einem Salzwerke zu Westernkotten.[66] In Anbetracht der Erblichkeit der Lehen kann es sich hier nur um Bernd (XIV) v. Hörde zu Boke (P207) handeln, der auch Friedrich Bernhard (oder umgekehrt) genannt wird und ein Enkel des Franz (P144) ist. Der mitbelehnte Philipp v. Hörde (P172) ist Bernds Vater und Franzens Sohn, nicht zu verwechseln mit seinem gleichnamigen Vetter (P170), dem Sohn des Jobst.

Franz v. Hörde, Statthalter, reversiert drei Tage später (1533 Okt. 11) die Lehen des Kölner Erzbischofs Hermann, nämlich den Zehnt zu Ditmestorp mit 6 Hufen Land, einen Hof zu Broike (Wasser am Alten Hagen), 2 Burglehen zu Salzkotten mit dem afftome, ¼ des Zehnten zu Ever und 2 Hufen Land, den halben Schmechtenhof zu Halveringhusen, Höfe zu Vilsen mit dem Eygellen Pole, mit Gütern zu Verne, ein Gut zu Broickhusen (genannt) der Erpingk, einen Hof zu Scharme(-de), einen Hof zu Eldinghusen, einen Hof zu Thule und 1 Salzwerk zu Westernkotten.[67] Die Namen der Lehnsgüter im Revers stimmen nicht exakt überein mit den Namen in der Belehnungsurkunde. Der Grund dafür ist wohl darin zu sehen, daß der Revers vom Schreiber des Franz v. Hörde geschrieben wurde, der natürlich die örtlichen Gegebenheiten besser kannte als der Schreiber des weit entfernt residierenden Erzbischofs.

Außerdem bestätigt Franz v. Hörde mit diesem Revers, daß auch er mit einem Salzwerk zu Westernkotten belehnt ist, wogegen in der Belehnungsurkunde das Salzwerk nur an seinen Sohn und seinen Enkel verlehnt wird. Franzens Belehnung mit dem Westernkottener Salzwerk ist demnach schon früher erfolgt, sie wurde jetzt nur auf Sohn und Enkel ausgedehnt. Das könnte bedeuten, daß dieses Salzwerk zu Westernkotten zur „Dienstausstattung“ des paderbornischen Amtmannes zu Westernkotten gehörte.

Bei den v. Hörde kennen wir fünf Amtmänner zu Westernkotten, allesamt aus der Linie zu Boke:

Bernd (VIII) v. Hörde zu Boke Altes Haus oder Ältere Linie (P081), Ritter, * vor 1373, 1403 cleve-märkischer Amtmann zur Lippe, 1447/1453 Amtmann zu Neuhaus, 1465 belehnt zu Westernkotten; oo 1412 Anna Gräfin v. Limburg (* um 1393/94, + 1432).

Jobst v. Hörde zu Boke Neues Haus Ältere Linie (P140), + 5. Februar 1546; 1510; Drost zur Lippe, 1535 Amtmann zu Erwitte und Westernkotten, 1537 „Senior“; oo Anna v. Virmondt (sie war 1579 Witwe, + 2. November 1582).

Johan Jobst v. Hörde zu Boke Neues Haus Ältere Linie (P169), Domherr zu Paderborn, Drost zur Lippe, Amtmann zu Westernkotten, Stuhlherr; + 12. August 1570.

Philipp v. Hörde zu Boke Neues Haus Ältere Linie (P170), 1568 Paderbornischer Hofmeister, 1572 Domherr Paderborn, Amtmann zur Lippe und zu Westernkotten; + 24. Dezember 1578; oo 9. April 1576 Eilberta Ketteler zu Hovestadt (sie 1580.I.7 +).

Philipp v. Hörde zu Boke Neues Haus Jüngere Linie (P172), Drost zu Lippstadt, Geseke, Rüthen und Westernkotten, Paderbornischer Hofmeister 1548-1568; + 30. August 1572; oo I. vor 1533 N.N. (v. Fürstenberg?); oo II. 21. Mai 1562 Gertrud v. Holle (1573 „wittib“, oo III. im Jan. 1576 Hermann v. Diepenbrock auf Buldern).

Interessant ist eine Aufstellung über „die persönliche bewegliche und fahrende Habe“ des Philipp v. Hörde zu Boke (P170), Sohn von Jobst (P140), der am 24. Dezember 1578 ohne Testament kinderlos gestorben war.[68] Er besaß damals: Einen Pfandbrief über das Amt Westernkotten im Wert von 2300 Goldgulden; 6 „reisige“ Pferde (d.h. für den Kriegsdienst ausgebildete Streitrösser); 12 „schwarze“ (brünierte oder lackierte) und 9 oder 10 „weiße“ (blank polierte) Harnische; Kleider, Goldketten, Ringe, Bücher, Büchsen, Schwerter, Dolche und andere Rüstungsteile, die nicht einzeln aufgeführt sind; das „seit undenklichen Jahren zu Bock“ gewesene Silbergeschirr; große Kornvorräte in Boke, Lippstadt und Westernkotten; 200 Seiten Speck; mehr als 14 Fuder Bier; 50 Betten und Zubehör; mehr als 100 feiste Schweine, über 100 Faselschweine, mehr als 200 Schafe, 50 melke Kühe, 70 Rinder zu Boke und auf den umliegenden Dörfern, 300 Scheffel Hopfen, 80 Morgen mit Roggen besäten Acker und 50 Morgen mit Gerste und Hafer, „und schließlich den gesamten Haushalt mit Inventar an Kisten, Truhen, Geschirr“.[69]

Seit 1577 sind auch die Herren (später Grafen) v. Bocholtz mit Salzanteilen in Westernkotten vertreten, und zwar mit jenen Anteilen, die zum Hohen Haus Störmede gehörten. Im Sommer 1577 hatte Dietrich v. Bocholtz die Elisabeth v. Hörde (P183) geheiratet, die Erbin des Hohen Hauses Störmede.

Am 17. November 1578 belehnt Dietrich v. Fürstenberg, Dompropst zu Paderborn und gleichzeitig Propst zu Meschede, den Ehrenfridt von Bredenoell zu Mitbehuf seiner Brüder mit dem Huddekessoed und fünf Salzsoeden und fort (desweiteren) anderen Soeden zu Westernkotten.[70]

1590 reversiert Jost v. Schorlemer gen. Klusener die Belehnung mit den ehemals Rodenberger (v. Rüdenberg?) Gütern, nämlich mit der Berswordes Salzputte zu Westernkotten, der Hälfte des Hofes zu Westen bei Erwitte, der Salzputte Königssott zu Westernkotten sowie anderen Gütern.[71] Der Name „Berswordes Salzputte“, der ja eindeutig einen früheren Besitzer (v. Berswordt) kennzeichnet, wird in den folgenden Belehnungen (1614, 1638) zu „Bosardesputte“ verschlimmbessert. Einmal ist sogar die Rede von der „Bochartz-salzpütte“ (1651), was eine gedankliche, aber falsche Verbindung zu den Störmeder v. Bocholtz herstellt. „Bosardesputte“ ist deshalb wohl etwas anderes als die oben für 1377 genannte Bostardes Putte (Basterts Brunnen).

1603.IX.10 belehnt Propst Johann Gottfried v. Fürstenberg zu Meschede den Ehrenfridt von Bredenoll zu Mitbehuf seiner Brüder erneut mit dem Huddekensode, fünf darin gehörenden Salzsode und mit anderen Soden zu Westernkotten.[72]

1613.IX.18 belehnt der Propst zu Meschede den Jürgen Rembert v. Bredenoell zu Mitbehuf seine Brüder mit den Salzsoden zu Westernkotten.[73]

1625.XII.3 ist Georgius Remberti de Bredenoll in Raden Vasall der Propstei Meschede, wohl aufgrund der Salzlehen, und 1647/48 wird Fritz Bredenol zu Westernkotten als Mescheder Vasall bezeichnet. Ebenfalls 1647/48 trägt Ehrenfridt Bredenoell zu Westernkotten den Huddekessod vom Mescheder Propst zu Lehen.[74]

In seinem Testament vom 17. September 1638 setzt Bernd Sylvester v. Hörde seinen Bruder Wilhelm (P260), Domscholaster zu Hildesheim, zum Erben ein.[75] Schon am 6. Oktober 1646 ermächtigt Wilhelm v. Hörde seinen „Vetter“ (Neffen) Jobst Bernd v. Korff zu Harkotten (Sohn von Wilhelms Schwester Gertrud v. Korff geb. v. Hörde), seine adeligen Häuser Störmede und Rixbeck in Besitz zu nehmen, was dieser am 26. November 1646 auch tut.[76] Damit begann ein erbitterter Streit zwischen den v. Hörde zu Schwarzenraben und Jobst Bernd v. Korff, der mit seiner Inbesitznahme auch alle dazugehörigen Rechte beanspruchte, einschließlich der Westernkottener Salzberechtigung des Alten Hauses Störmede.[77] . Das Korffsche Salzhaus ist 1779 an v. Landsberg verkauft worden, heißt aber noch um 1840 „Korffs Hütte“.

Walter Philipp v. Ense zu Westernkotten hat 1647/48 eine Forderung von 550 Rtl. an den Bredenohlischen Salzhäusern.[78] Diese Forderung könnte mit den v. Hörde zu Eringerfeld zusammenhängen, denn Walter Philipp v. Ense hatte 1627 Catharina v. Hörde zu Eringerfeld (P255) geheiratet, die im April 1609 in Eringerfeld geboren war und am 5. November 1632 zu Westernkotten starb. Sie war eine Tochter von Christoph (III) v. Hörde zu Eringerfeld (P221) und Elisabeth v. Fürstenberg.

Fritze (Ehrenfried) Bredenol übertrug am 9. Juni 1649 seinem Schwager, dem ehrenfesten und mannhaften Anthon Schlinkman gen. Sporck, zwei Pfannen in seinem Salzhaus in Westernkotten für eine gezahlte (nicht genannte) Summe Geld.[79] Anton Schlinkmann gen. Spork war ein Sohn von Conrad Rötger Schlinkmann (* um 1643, + vor 1698; oo Westernkotten 22. November 1667; seit 1677 Richter zu Geseke) und Maria Wrede (+ Westernkotten 27. April 1723) Maria Wrede war eine Schwester des hildesheimischen Amtmanns zu Wiedelah (Widlage) Heinrich Wrede, und dieser war zu Wiedelah der Amtsnachfolger des Hildesheimer Domherrn Georg Raban v. Hörde zu Eringerfeld (P251).[80] Anton Schlinkmann heiratete eine N. Bredenol.[81]

1652 kauft Dietrich v. Landsberg das adelige Gut Brock von der Familie v. Schorlemer, mit u.a. 2 Salzhütten in Westernkotten.[82]

Ein Gerücht aus Westernkotten sorgte zu Beginn des Siebenjährigen Krieges für große Aufregung. Am 13. April 1757 schreibt der adjungierte (beigeordnete) Richter Evers zu Erwitte an den dortigen Hofrat Schultes, den Vertreter der kurfürstlichen Regierung, daß die zwei Regimenter, die neulich aus Lippstadt abgezogen seien, seit „gestern abendt“ wieder in der Stadt wären.[83] Ein Mann aus Westernkotten, „deßen Tochter bey einer stifts fräulein zu Lippstadt als Cammer mädtgen dient, hat gestern abendt zu besagtem Westerkotten ausgebreitet, daß ihm seine Tochter geschrieben, wie die Preüßen entweder alß heüte oder morgen in Erwitte und Westerkotten einen Einfall thun würden. – Es ist dahero dieße nacht zu Westerkotten der gröste Lermen gewesen, und haben sich alle Einwöhner zur gegenwehr fertig gemacht, und heute morgen haben die gehörte Westerkötter die auff Landsbergen Hauße seither der Drosten Vorstellung gelegene kleine stücke, welche sie mit kleinen Kugeln laden wollen, ablangen laßen“.[84]

Mit „kleine stücke“ sind Böllerkanonen gemeint, die bei der Vorstellung des neuen Drosten auf dem Erwitter Schloß Landsberg den Begrüßungssalut schossen, und die offenbar noch dort standen. Hintergrund der Aufregung war ein Ultimatum der Truppen aus Lippstadt wegen geforderter Fouragelieferungen aus Erwitte. Der Herr Hofrath Schultes sichert sich jedoch ab und schiebt dem Drosten v. Hörde per Abschrift die Verantwortung zu. Er schreibt noch dazu, daß „Chur Brandenburgischer seiths“ behauptet werde, die Getreide-, Stroh- und Heu-Vorräte im Amt Erwitte würden für die französischen Kriegsvölker zurückbehalten.[85]

Am 3. März 1774 übertrug Franz Ludolph v. Hörde (P322) durch Schenkung „inter vivos“ (unter Lebenden) seiner zweiten Frau Maria Antonetta geb. v. Schade Haus und Gut „Föhdiek, wie solches in dem amt Gesecke gelegen“ (bei Mönninghausen), ferner seinen Anteil am „Lobusch bei Schwarzenraben“ (er heißt heute Dedinghäuser Lohbusch) und die Salzberechtigung zu Westernkotten.[86]

Das ist – vorerst – die letzte Nachricht aus den v. Hördeschen Archivalien, die sich mit Salz aus Westernkotten befaßt. Das Vermögen der v. Hörde zu Eringerfeld, soweit es nicht aus Schulden bestand, fiel nach dem Tode des Franz Ludolph v. Hörde (+ 13. Januar 1781 ohne Nachkommen) an die v. Hörde zu Schwarzenraben, und von diesen durch Erbgang an die Freiherren v. Ketteler.

Bis zur Aufnahme des Kurbetriebes in Bad Westernkotten bekam Schwarzenraben jährlich eine bestimmte Menge an „Deputatsalz“ aus Westernkotten. Die Abgabe wurde Anfang der 1950er Jahre durch eine einmalige Geldzahlung abgelöst. Das grobe, aber vorzügliche Westernkottener Salz wurde in Schwarzenraben in einer speziellen Eichentruhe gelagert, die leider 1995 verloren gegangen ist. Das Salz wurde vornehmlich zum Wursten verwendet, und wenn die Schwarzenrabener Kinder im Winter sich auf der zugefrorenen Gräfte herumtrieben und an ein Küchenfenster klopften, bekamen sie ein Schmalzbrot, dick mit Westernkottener Salz bestreut.

Diese Schwarzenrabener Salzberechtigung zu Westernkotten, die sich bis in die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg erhalten hatte, gehörte jedoch nicht zu den ererbten Eringerfelder Vermögensteilen. Vielmehr ist der Ursprung des Salz-Deputates auf die Familie v. Landsberg-Velen zu Wocklum (bei Balve) zurückzuführen. Die v. Landsberg, die den Zusatz „Velen“ erst seit Mitte des 18. Jahrhunderts ihrem Namen beifügten,[87] saßen zuvor auf ihrem Schloß in Erwitte und hatten Anteile an der Saline Westernkotten.[88] Der letzte Erwitter v. Landsberg, Engelbert, starb ohne Kinder, weshalb seine Tante Maria Anna v. Landsberg-Velen (Schwester seines Vaters) den Westernkottener Salinen-Anteil geerbt zu haben scheint. Diese Maria Anna, die sog. „Blaue Dame von Schwarzenraben“, war jedoch seit dem 22. Februar 1784 mit Friedrich Ferdinand Freiherrn v. Hörde zu Schwarzenraben verheiratet,[89] wodurch die Salzberechtigung an Schwarzenraben kam.


Anmerkungen:

[1].             Zu verweisen wäre hier auf Clemens Steinbicker (Prinz-Eugen-Str. 16a, 48151 Münster), „Von Ense I zu Salzkotten, Anröchte und Westernkotten“ (Manuskript), sowie auf Albert K. Hömberg, „Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer“, posthum Münster 1969-1979.

[2].             vgl. Helmut Schäfer, Die Familie „von Pretinholo“, in: Lippstädter Heimatblätter 1973.

[3].             Albert K. Hömberg, Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer, posthum Münster 1969-1979, 20 Bände, abgekürzt „Hömberg GN“; hier: Hömberg GN XX/79 f.

[4].             Hömberg GN XIV/46/47.

[5].             WUB VII 2428.

[6].             WUB VII 2429.

[7].             SUB 510. – Das Schorlemersche Siegel zeigt im Schild den gezackten Balken, der angeblich eine Schafhürde darstellen soll. Der Stammvater der Schorlemer soll „weiland Carl dem Großen, der ihn beim Scheren der Lämmer betroffen, auf seinen Zügen durch Westfalen die Wege gewiesen und dafür von ihm geadelt worden sein“ (Miscellen, in: Zs. f. vaterländ. Geschichte u. Alterthumskunde 13. Bd. S. 364 Anm. 2, Münster 1852).

[8].             Bernhard Stolte, Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abt. Paderborn, 1899/1905.

[9].             Hömberg GN XIII/78.

[10].           StA Münster, Msc. VI 109a, fol. 13 b; vgl. SUB II S. 298 § 16.

[11].           vgl. Hömberg GN XIV/47.

[12].           SUB 510 Anm.

[13].           Wf.Zs. 67 I S. 231 = INA II, 2, S. 95; Hömberg GN XIV/46/47.

[14].           SUB 665 I § 237; Hömberg GN XIV/49.

[15].           WUB III 1634. – Ritter Eberhard Boliken ist ein Sohn des Hermann Boliken und ein Bruder des Knappen Friedrich und der Christine Boliken (Hömberg GN  XX/107, 108). Seine Mutter ist nicht bekannt.

[16].           Findbuch im Stadtarchiv Lippstadt.

[17].           A Herringhausen, Urk. Nr. 10.

[18].           INA Büren (1915) S. 97, A Erpernburg Bestand Verna Nr. 27.

[19].           vgl. hierzu Clemens Steinbicker, „Von Ense I zu Salzkotten, Anröchte und Westernkotten“ (Manuskript).

[20].           Hömberg GN XIV/49.

[21].           ebda., und zwar unter Berufung auf „INA III, 1, S. 97″.

[22].           Es könnte sich um einen Lesefehler handeln, der entweder Hömberg oder dem Verfasser des Regests in „INA III“ (INA Büren) unterlaufen ist.

[23].           ASR Bl. 094.

[24].           StA Düsseldorf, Kurköln, Lehen, Gen. 8 II, fol. 155a, nach Hömberg GN XIV/51/52.

[25].           A Herringhausen, Urk. 19. – Johan Kaneyl hat einen interessanten Namen, der ihn als Gewürzhändler (Kaneyl = Kaneel = Zimt) kennzeichnen könnte.

[26].           Mit diesem Herrn Bernhardt von Hörde, Ritter, beginnt die „Linea Bokensis“ im Archiv Schwarzenraben (Akten I A 3 Bl. 027/028).

[27].           A Herringhausen, Urk. Nr. 24.

[28].           StA Münster, Msc. VII 6704 a, nach Hömberg GN XV/83.

[29].           SUB I Nr. 36 S. 41, Bestätigungs-Urkunde von 1101 des Paderborner Bischofs Heinrich II. über die Klostergründung in Boke an der Lippe und deren Güterausstattung durch Graf Erpo v. Padberg; vgl. jedoch Erhard, Regesten, S. 213 Nr. 1303, wo darauf hingewiesen wird, daß Abt Erkenbert von Corvey erst 1106 zur Regierung kam. Seine Erwähnung ist also entweder ein Irrtum, oder die Urkunde ist erst später ausgefertigt worden.

[30].           A. Fahne, Bocholtz II S. 299, Fußnote.

[31].           R. Bergmann, Wüstungen …, Übersichtskarte.

[32].           A Herringhausen, Urk. Nr. 26.

[33].           AS-A I A 2 Bl. 012 Rücks. – Wird hier der Trennungspunkt der beiden Schorlemer-Linien sichtbar (Schorlemer und Schorlemer genannt Clüsener)?

[34].           INA Büren (1915) S. 174 f., A Erpernburg, Archivalien des Klosters Böddeken Nr. 261. – In Westfalen gab es 3 Familien Konnyng – eine zu Lippstadt, eine zu Lemgo und eine zu Kamen. Die Konnyng zu Kamen hatten Beziehungen zum märkischen Landadel. Eine dieser Familien, nämlich die zu Lippstadt, hat ebenso wie die v. Krevet, mit denen sie verwandt war, in der Geschichte von Wambeke (Schwarzenraben) eine gewisse Rolle gespielt. Verf. dankt Herrn Dr. Helmut Lohmann, Nürnberg (Brief 1. Dez. 1998), für diese Informationen. Dr. Lohmann verweist dazu auf Sonja Neitmann, Von der Grafschaft Mark nach Livland – Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Beiheft 3, Köln 1993, S. 229 f.

[35].           Hömberg GN XIV/54; Preuß-Falkmann, Lipp. Reg. 1439.

[36].           Nikolaus Kindlinger, Münsterische Beiträge … III,2 S. 75, 1793; Meppener UB Nr. 150.

[37].           SUB II 892.

[38].           A Soest Walburg cop. Urk. – Ein Sod ist eigentlich ein (Salz-)Brunnen, dann ein Salzsiedehaus mit einer oder mehreren Siedepfannen, einige davon im Besitz des Königs (= „Königssod“).

[39].           Es handelt sich entweder um Rotger IV Ketteler, Ritter, * um 1346, war 1418 +; Drost zu Hachen; oo 1378 Frederun v. Altena, Witwe des Heinrich Greve, Tochter des Dietrich v. Altena. Oder um Rötger „den Guten“ Ketteler, Ritter, * um 1345, + nach 1429; Lehnsherr zu Hovestadt; oo Elseke N.; dieses Rötgers Eltern waren Conrad IV v. Hüsten, * um 1316, 1364 +, und Mette v. Soest, Tochter des Johann v. Soest.

[40].           A Soest Walburg cop. Urk.

[41].           ASR Bl. 083.

[42].           vgl. „Bad Westernkotten, ein Heimatbuch 1258-1958″, Lippstadt 1958.

[43].           Meschede Urk. 167.

[44].           Clemens Steinbicker, „Von Ense I zu Salzkotten, Anröchte und Westernkotten“, S. 2 (Manuskript).

[45].           Hömberg GN XV/118; Fahne, Bocholtz I,2 S. 87.

[46].           Hermann Rothert, Geschichte der Stadt Osnabrück im Mittelalter, Osnabrücker Mitteilungen 57. Bd. S. 257 und S. 260, Osnabrück 1937.

[47].           Hömberg GN XV/118; Fahne, Bocholtz I,2 S. 87.

[48].           AS, Urk. 30; vgl. auch Fahne, Bocholtz I.2 S. 88, „Archiv Bocholtz“

[49].           Bernhard (IX) v. Hörde zu Boke Neues Haus oder Jüngere Linie (P086), + 1468; erwähnt 1442, siegelt 1460, teilt 1464 Boke mit seinem Bruder Dietrich (P085); Amtmann zu Neuhaus; Amtmann zu Geseke und Rüthen; 1465 belehnt zu Westernkotten; oo I. Margarethe v. Hanxleden; oo II. Godele v. Reeden (Rhede), die 1469 Witwe war (sie oo II. Johann v. Nagel).

[50].           Fahne, Bocholtz I.2 S. 99, „Archiv Bocholtz“, und Hömberg GN XX Teil II S. 129/130.

[51].           Fahne, Bocholtz I.2 S. 100, „Archiv Bocholtz“.

[52].           vgl. v. Graffen-Tafel I von Dr. Helmut Lohmann, Nürnberg, 23. August 1999.

[53].           AS, Urkunde Nr. 42.

[54].           AS, Urkunde Nr. 30, 7. Mai 1459.

[55].           Fahne, Bocholtz I.2 S. 88, „Archiv Bocholtz“.

[56].           Fahne, Bocholtz I.2 S. 100, „Archiv Bocholtz“.

[57].           Fahne, Bocholtz I.2 S. 89, „Archiv Bocholtz“.

[58].           A Herringhausen, Urk. Nr. 158.

[59].           Kl. Meschede, Lehen, Gen. A Nr. 6; nach Hömberg GN XX/119.

[60].           Hömberg GN XX/121.

[61].           AS, Urk. Nr. 115, Urk. Nr. 117.

[62].           AS, Urk. Nr. 123.

[63].           StA Münster, Msc. VII 6704 a, nach Hömberg GN XV/89.

[64].           Hömberg GN XIV/123; StA Münster, Msc. VII 6704 a.

[65].            Franz v. Hörde zu Boke Jüngere Linie II bzw. Neues Haus Boke Jüngere Linie, P144, * um 1485 ?, war 1543 Juli 30 +; Knappe, Ritter; clevischer Amtmann zur Lippe 1533, Amtmann zu Geseke und Rüthen, Droste zu Dreckburg; erzbisch. köln. und bischöfl. paderb. Rat und Statthalter; oo nach 1505 Anna v. Hoberg zu Tatenhausen, die 1543 Witwe war; sie lebt noch 1561.XII.11, + 29. Januar 1569. Franz ist der offenbar jüngste Sohn des Landdrosten und Dompropstes Philipp v. Hörde, P121, und der Anna v. Nesselrode.

[66].           Fahne, Bocholtz I.2 S. 102, „Archiv Bocholtz“.

[67].           StA Münster, Findbuch Fürstbistum PB, Lehen, Bd. 2 S. 369, Urk. 693.

[68].           J. Tönsmeyer, Der große Erbstreit vor dem Reichskammergericht, Lippstädter Heimatblätter 1973. – J. Tönsmeyer hat die beiden Vettern v. Hörde zu Boke, die beide Philipp hießen (P170 und P172), nicht immer auseinander gehalten. Das nimmt nicht wunder, denn beide bekleideten nacheinander, aber unter verschiedenen Bischöfen, das Amt des paderbornischen Hofmeisters und des Amtmannes von Westernkotten.

[69].           J. Tönsmeyer, Der große Erbstreit.

[70].           Kl. Meschede, Lehen, Gen. A Nr. 6, nach Hömberg GN XX/121.

[71].           StA Münster, Herzogtum Westfalen, Kurkölnischer Hofrat, Lehnsakten, Findbuch A 303.

[72].           Kl. Meschede, Lehen, Gen. A Nr. 6, nach Hömberg GN XX/121.

[73].           Kl. Meschede, Lehen, Gen. A Nr. 6, nach Hömberg GN XX/121.

[74].           Kl. Meschede, Lehen, Gen. A Nr. 7 g, nach Hömberg GN XX/121.

[75].           Hömberg GN XV/127; Fahne, Bocholtz I,2 S. 96.

[76].           Hömberg GN XV/127; RKG K 907.

[77].           vgl. StA Münster, RKG H Nr. 1400 Bd. 1.

[78].           Kl. Meschede, Lehen, Gen. A Nr. 7 g, nach Hömberg GN XX/121.

[79].           Wilhelm Honselmann, Der Stammvater der Fürsten Wrede und seine Schwester, Archiv für Sippenforschung, Heft 75/1979, Anm. 6; StA Münster, Landsberg-Erwitte, Akte G 41; Ablichtung erhalten von Herrn Deisting, Stadtarchiv Werl, Brief vom 14. Juli 1998.

[80].           Georg Raban v. Hörde, Sohn von Christoph III v. Hörde (P221) und Elisabeth v. Fürstenberg (Tochter Caspars); * um 1628, Domherr zu Hildesheim 1640, 5.7.1645 Kapitular, Drost der Ämter Wiedelah (Widlage), Steinbrück und Marienburg; restaurierte 1661 die Eringerfelder Burgkapelle; + Mariä Himmelfahrt 1673.

[81].           Handschr. Stammtafel vom 17. Mai 1998, Ablichtung erhalten von Herrn Deisting, Stadtarchiv Werl, Brief vom 14. Juli 1998.

[82].           Hömberg GN XIV/60. – Der Landdrost Dieterich Freyherr von Landsberg und seine Frau Antonette Freyin von der Leyen stifteten im Jahr 1681 die Landsbergschen „Pacta Familiae perpetuo“, ein Familienfideikommiß.

[83].           Wolfram Ibing („Die Garnison in Lippstadt 1661-1991″, Lippstadt 1991) berichtet nichts von größeren preußischen Truppenbewegungen in Lippstadt zwischen dem 5. und 24. April 1757. Der Richter Evers hat wohl Bewegungen von kleineren Einheiten, die bei Ibing nicht registriert sind, mit dem An- und Abmarsch ganzer Regimenter verwechselt; er hatte diese Neuigkeit ja auch nur aus dritter Hand.

[84].           ehemaliges Archiv Schwarzenraben, jetzt Münster, Akten VI B, Kriegsnachrichten 18. Jh., Kriegskontributionen, Bl. 129, Abschrift des zitierten Briefes.

[85].           ehemaliges Archiv Schwarzenraben, jetzt Münster, Akten VI B, wie vor, Kriegskontributionen, Bl. 131 ff., Brief Schultes an v. Hörde vom 16. April 1757, mit der zusätzlichen Bemerkung, daß „die Sperre deren Früchten dahier, gleich in allen benachbahrten Landen erfordre, alß man einen Krieg in Teutschlandt vermuthet, angelegt gewesen, … weilen die jüngere ärndte überall sehr schlecht außgefallen, dahero ein außerordentlicher abgang vermuthet worden, wohzumahlen der gröste Theil dieses Landes ohnehin gantz steril sich befindet …“.

[86].           ehemal. A Schwarzenraben, jetzt Münster, Akten I D 5 g.

[87].           Reichsfreiherr Clemens August v. Landsberg, kurfürstl.-kölnischer Geheimer Adeliger Rat zu Münster, Drost der Ämter Erwitte, Balve, Meppen und Niehaus, heiratete Maria Theresia geb. Reichsfreiin v. und zu Velen, Erbin zu Velen (1783 +).

[88].           ehemal. A Schwarzenraben, jetzt Münster, Akten XI M 1 d.

[89].           ehemal. A Schwarzenraben, jetzt Münster, Akten I E 1 n. – Maria Anna Freifrau v. Hörde geb. Freiin v. Landsberg-Velen, geboren Wocklum 1765, starb zu Erwitte am 18. April 1799.