Salzdiebstahl in der Saline Westernkotten im 19. Jahrhundert
Von Wolfgang Marcus, Bad Westernkotten
[Erstabdruck: Marcus, Wolfgang, Salzdiebstahl in Westernkotten, in: HB 83. Jg. (2003), S.157-160]
Von 1816 bis 1867, in der Zeit des preußischen Salzmonopols, durfte das gesamte Salz der preußischen Salinen, also auch der Saline Westernkotten, nur an staatliche Salzfaktoreien verkauft werden. Mit jeder Saline war eine bestimmte maximale Produktionsmenge und ein fester Abnahmepreis vereinbart worden. Auch für den Käufer waren die Preise vom Staat festgelegt. Einen freien Markt für Salz gab es nicht.
Besonders die Preiserhöhungen des Jahres 1820 führten zu einem starken Anstieg des Salzschmuggels in Westfalen. „Im Herbst 1820 drohte die Bezirksregierung [Arnsberg], diejenigen Gemeinden, die zu wenig Salz bezogen, der Salzkonskription, also einer Salzverbrauchskontrolle, zu unterwerfen“[Jarren S. 271]. Auch in weiten Teilen des Kreises Lippstadt einschließlich Westernkotten wurde sie dann tatsächlich eingeführt, und zwar vom 1.1.1826 bis zum 1.3.1843 [ebd. S. 284]. Der Minderverbrauch in diesen Gebieten basierte sicherlich im wesentlichen nicht darauf, dass aus dem Ausland Salz ins Land geschmuggelt wurde, sondern der Absatz der staatlichen Verkaufsstellen durch Salzveruntreuungen auf den Salinen litt. „Schwarz“ gekauftes Salz war für den Konsumenten um ein Vielfaches billiger als das Salz des Staates, und die Versuchung für die Arbeiter auf der Saline war natürlich auch groß, sich so ein paar Thaler nebenher zu verdienen.
Der Salzfaktor Weierstraß hat dazu kurz nach seinem Dienstantritt Ende 1839 eine Akte [Depositum der Pfännerschaft, Akte 34] mit dem Titel „Acta betreffend die Maaßregeln zur Verhütung und Entdeckung der Salzveruntreuungen durch zweckmäßige Controllirung der Salinen-Arbeiter“ angelegt. Die Akte beginnt mit einem 8-seitigen Brief von Weierstraß an das Oberbergamt in Bonn vom 29.8.1840, das aufgrund seiner grundsätzlichen Erwägungen vollständig wiedergegeben wird:
„Ueber die Salzveruntreuungen der Siedeknechte bei hiesiger Saline, und die Mittel, den Unfug zu hemmen.
Eine sorgfältige Beachtung des Salz-Debits bei hiesiger Factorei und Vergleichung derselben mit der Seelenzahl hat mich sehr bald nach dem Antritt meines Dienstes hier zu der Vermuthung geführt, daß viel Salz auf unerlaubten Wegen ins Publicum gelangen mußte, da der Debit gegen den Bedarf nach der Seelenzahl bedeutend zurückbleibt. Von heimlicher Salzbereitung aus gestohlener Soole rührt dies nicht her; wenigstens habe ich bis jetzt noch keine Spur davon entdeckt. Verschiedene bedeutende Beschlagnahmen der Steuer-Beamten und die allgemeine Stimme des Publicums aber deuten darauf hin, dass das Salz, welches den Gegenstand des heimlichen Salzhandels aus macht, unmittelbar aus den Siedehäusern ins Publicum gelange. Diebstahl aus den Magazinen könnte nur unter Anwendung gewaltsamer Mittel vollführt werden, wovon man keine Spuren hat.
Es kann daher angenommen werden, dass es aus den Siederäumen und Pfannen entnommen wurde. Die in Beschlag genommenen Quantitäten bestanden alle aus Salz vom 2ten Auszuge einer Pfanne, und das Gewicht der einzelnen Packen war das durchschnittliche vom Inhalt eines der Körbe, worin das Salz aus den Pfannen eingefüllt wird. Salz vom 1ten Auszuge ist unter solchen Beschlagnahmen noch nicht vorgekommen, weil der 1te Auszug durchgängig unmittelbar aus der Pfanne in die Magazine oder auf die Trockenböden gebracht wurde. Hieraus ergibt sich, daß die Sieder es sind, durch welche das Salz veruntreut wird, indem sie es heimlich zu geringeren Preisen verkaufen.
Nachdem ich über diesen Unfug, wodurch das Salzregal so erheblich beeinträchtigt worden, möglichst genaue und umfassende Erkundigungen eingezogen, habe ich dieserhalb der vorgesetzten Debits-Verwaltungs-Behörde ausführlichen Bericht erstattet, und dargethan, welchen Umfang der heimliche Salzhandel hat, daß oft 20 Tragen in einer Nacht expediert werden, und so auch die Debitsnotizen nachweisen, wie in der Umgebung der Saline bis auf 2-3 Stunden mit jährlich 200-300 Pfannen Salz mehr consummirt als debitirt wurden, wodurch eine Steuer-Einbuße von jährlich nahe 3000 Reichstaler entsteht.
Die Möglichkeit des Uebels liegt in den Lokal-Verhältnissen. Die Saline bildet kein geschlossenes Ganzes; es sind 9 einzelne Siedehäuser da, welche voneinander getrennt liegen, von allen Siedern zugänglich und daher schwer zu bewachen sind. Zur Vorbeugung und Verhinderung der Veruntreuungen ist bisher nichts Durchgreifendes geschehen; eine technische Controlle findet nicht statt; man kennt weder den kubischen Inhalt der Siedepfannen genau, noch sind Vorrichtungen, um die Siede-Soole in die Pfannen hinein zu messen; die Hüttenknechte sind sich beim Siedebetriebe fast durchgehend selbst überlassen; und in mehreren Hütten wird es sogar geduldet, daß sie bei Nacht ohne alle Aufsicht arbeiten, welches die Folge hat, daß sie zu den beschwerlicheren Arbeiten Hülfsarbeiter auf eigene Kosten nehmen, welche, wie sich leicht denken läßt, ihre Vergütung in Salz erhalten, und die nun noch dazu die schönste Gelegenheit finden, davon außerdem zu stehlen.
Darum gibt es unter den geringen Tagelöhnern hier auch viele, welche einen heimlichen Handel mit Salz im Kleinen betreiben und selbst größere Quantitäten nach den benachbarten Orten hinbringen und damit hausieren.
In dem erwähnten Berichte habe ich verschiedene, seitens der Salz-Debits-Verwaltung anzuordnende Hemmungs- und Schutzmaaßnahmen vorgeschlagen, und dabei darauf aufmerksam zu machen mir erlaubt, wie es mir nöthig erschien, dass die Gewerkschaft angeregt werde, die zu treffenden Maaßregeln durch Anordnungen ihrer Seits zu unterstützen, welche meines Dafürhaltens darin bestehen dürften:
- a) daß sämmtliche Siedeknechte gerichtlich vereidet würden, nach § 17 der Sälzer-Artikel, indem die meisten noch nicht vereidet sind.
- b) daß ihnen angedeutet werde, wie ihr Dienstverhältnis auf Kündigung beruhe, und sie daher wie alle sonstigen Domestiken nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist entlassen werden können. Die Siedeknechte stehen hier nämlich alle in der Meinung, daß sie von ihren Herrschaften so lange nicht entlassen werden könnten oder würden, als ihnen nur Veruntreuung nicht förmlich bewiesen würde, eine Ansicht, welche eine Folge des Verhältnisses ist, daß 12/15 der Saline nicht von den Interessenten selbst, sondern von Verwaltern administrirt wird.
- c) daß die nächtliche Arbeit in den Siede-Anstalten, und die Annahme von Hülfsarbeitern ohne Erlaubniß der Interessenten durchaus nicht geduldet werde. Nach der Ansicht hiesiger Salzkundiger ist es überall kein Bedürfniß.
- d) daß zum gewerkschaftlichen Salzwieger ein tüchtiger, wo möglich mit der Interessentschaft nicht in naher Verwandtschaft stehender Mann von anerkannt redlichem und festem Charakter angestellt, diesem auch eine Art von Controlle über die Salinen-Arbeiter zu besondern und Ueberwachung derselben zur Verhütung und Entdeckung von Veruntreuungen auferlegt, daß solcher mit einer ausführlichen, den obwaltenden Verhältnissen entsprechenden Dienst-Instruktion versehen, aber auch ausreichend besoldet werde, etwa mit 240 Reichstaler jährlich, damit er sich lediglich seinem Dienste widmen kann, und nicht zu Nebengeschäften seine Zuflucht nehmen müßte. Die beste Gelegenheit einzuwirken, ist gegenwärtig vorhanden, da der bisherige Salzwieger Brinkmann am 22.d.Monats mit dem Tode abgegangen ist.
- e) daß auf die Ermittelung der Salz-Veruntreuung, wenn der Fall der Art ist, daß der betreffende Siedeknecht zur Bestrafung gezogen werden kann, eine namhalfte Prämie gesetzt werde, und
- f) daß endlich auch eine gehörige technische Controlle des Salinen-Betriebes ausgeführt werden möge.
Obgleich ich bei Leitung und Beaufsichtigung des Productionsbetriebes beim landesherrlichen Antheile noch keine Spur aufgefunden, welche mich veranlassen könnte, die Redlichkeit des Sieders Rittelmeier in Zweifel zu ziehen, so ist es mir doch auch nicht möglich gewesen, die gewisse Ueberzeugung zu erhalten, daß das bei jeder Siedung gewonnene Salz wirklich alle zum Magazin gelange, und nicht währen der Soggezeit davon entwendet wurde.
Die geführt werdenden Notizen über Soole-Förderung, Gradierung und Verwendung bieten nur Hülfsmittel untergeordneter Art da, welche umso weniger sichere Anhaltspunkte zur Berechnung des Ertrages darbieten, weil die Ermittlung des Soole-Volumens in den Reservoiren durch Messung der Tiefe unsicher und ungenau ist, und selbst die Bestimmung des Prozentgehaltes der Soole durch die einzige hier vorhandene Salzspindel, die schon seit vielen Jahren im täglichen Gebrauche des Siedens und bereits mehrmals reparirt worden, ebenso unzuverlässig erscheint.
Bisher habe ich nur Gelegenheit gehabt, in Bezug auf technische Controlle, bei dem Verwalter der Saline Sassendorf einige Erfahrungen einzuziehen, allein auch dort keine mir geeignete Erfahrung erhalten.
Es wäre mir daher außerordentlich angenehm, zu erfahren, welche Mittel man bei den königlichen Salinen zu Königsborn und Neusalzwerk verwendet, um den Vollertrag jeden Werkes im voraus festzustellen. Dadurch allein dürfte die Ueberzeugung und Redlichkeit der Sieder zu gewinnen und gegen Veruntreuungen am besten vorzubeugen sein.
Bei hiesiger Betriebsweise müßte ich mir dadurch zum Zwecke gelangen, daß ich von Anfang einer Siedung bis zum letzten Auszug einer Pfanne beständig gegenwärtig bleibe, oder in den Ruhestunden den Siederaum unter Verschluß legen, und demnächst jedes Werk besonders verwiegen ließe, ein Verfahren, welchen sich aber nicht ausführen ließe.
Um auf andern Wege den Zweck zu erreichen, z.B. durch Einmessen der Siedefülle in die Pfanne oder Messung des Volumens der gahren Soole und genaue Bestimmung ihres Prozentgehaltes auf einer Normal-Temperatur – dazu fehlen die Vorrichtungen, Meßaggregate und amtlich festgestellte Reductions- und Nachwiege-Tabellen. Sehr gern und mit Vergnügen würde ich alle mögliche Mühe verwenden, um dem herrschenden Unfug und Schlendrian entgegen zu wirken, und bitte daher gehorsamst um hochgeneigte Ertheilung einer Anweisung, wie hier eine bessere technische Controlle ein- und durchzusetzen sein wird. In den genannten Verhältnissen finde ich zudem eine dringliche Veranlassung, der Gewerkschaft hier durch persönliche Berechnungen zu zeigen, was bei ernstlichem Willen durch eine gute technische Aufsicht geleistet werden kann. Endlich erlaube ich mir noch, den Wunsch auszudrücken, mir hochgeneigtest eine praktische Schrift über Salinen-Kunde, woraus ich weiterere Belehrung schöpfen könnte, zur Anschaffung zu empfehlen. Weierstraß“
Das königliche Oberbergamt setzt sich daraufhin mit dem Finanzamt/Steueramt in Münster in Verbindung und schickt Weierstraß auch eine Stellungnahme aus Königsborn zu, wie dort das Problem von Salzveruntreuungen behandelt wird. An Fachliteratur wird ihm die 8. Auflage von K.C. Langsdorffs „Salzwerkskunde“, Heidelberg 1824, empfohlen.
Über den richtigen Weg zur Minderung der Salzveruntreuungen wird in den nächsten Monaten und Jahren heftig gestritten [hier können nicht allen Einzelheiten der Akte wiedergegeben werden.]. 1842 kommt es dann sogar zu einem sehr einschneidenden Beschluß: Falls kein Siedeknecht einen Salzdiebstahl zugibt, soll durch Losentscheid ermittelt werden, wer fristlos entlassen wird! Hier drückt sich nicht nur Rigorismus, sondern auch eine gewisse Hilflosigkeit aus.
Aber auch diese Regelung hatte keinen besonderen Erfolg. Denn die Akte 34 endet mit einem Schreiben des Oberbergamtes vom 17.11.1846 an Salzfaktor Weierstraß: „Wir erwidern Ihnen auf den Bericht vom 6ten v.M., aus dessen Anlage wir ersehen haben, daß die Salinen-Interessenten in ihrer Conferenz vom 23ten October die im Jahre 1842 beschlossene Maaßregel der Entlassung der Siedeknechte durch das Loos bei Salzdiebereien als unausführbar wieder aufheben zu wollen beschlossen haben, daß wir dem darselbigen Beschlusse unserer Seits beitreten und den Herrn Provinzial-Steuer-Direktor heute davon benachrichtigt haben.“
Eine systematische Darstellung aller Salzveruntreuungen kann aufgrund der vorgestellten Sachlage nicht geleistet werden. Im Nachlass Eickmann [Depositum 2 im Stadtarchiv Erwitte, Nr.36] befindet sich allerdings eine dünne Akte über Salzdiebstähle 1851 und 1852; darin wird erstmals ein konkreter Einzelfall geschildert, in diesem Fall ein Diebstahl aus einem der Salzmagazine. Die Akte beginnt mit einem Ermittlungsprotokoll des Salzfactors Weierstraß vom 27.Dezember 1951. Es zeigt anschaulich, welche Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl getroffen wurden und wie allergisch die Steuerbehörde darauf reagierte. Das Protokoll wird im folgenden komplett wiedergegeben:
„Westernkotten, den 27. December 1851.
Der Salzmagazin-Aufseher Karges zeigte an: Von der Trockenkammer über dem landesherrlichen Magazin, auf welchem ein Theil des Salzes vom letzten Werke stehen geblieben war, sind seit Mittwoch, den 24ten d.M., abends 30 Körbe Salz gestohlen worden; die leeren Körbe liegen zerstreut auf der Trockenkammer umher; der steuerliche Verschluß, von mir selbst am Abend des 24ten angelegt, ist niergends verletzt, und bis diesen Augenblick eine Oeffnung oder der Weg, den die Diebe genommen haben mögen, nicht ermittelt.
Nachdem hiervon der Ortspolizei sofort Anzeige gemacht worden war (die Anzeige ist schriftlich in secundo gemacht), begab sich der unterzeichnete Salzfactor in Begleitung des Ortsvorstehers Hense und der beiden Magazinaufseher in das landesherrliche Siedehaus, um den Thatbestand näher zu ermitteln.
Zunächst wurde der Sieder Rittelmeier befragt, was ihm von der Sache bekannt geworden, und ob er, was vorgeschrieben, die Nacht im Siedehause geschlafen habe. Er erwiderte: Ich habe den Diebstahl erst diesen Morgen beim Öffnen der Magazine zum Auswiegen bemerkt. Sobald ich auf die Trockenkammer kam, sah ich verschiedende leere Salzkörbe umher liegen, und die sichtlichen Spuren, daß solche auf der Trockenkammer ausgeleert worden waren; ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß vom 24ten Abends, als ich zuletzt nach der Verriegelung der Wiegekammerthür auf der Trockenkammer gewesen, auf derselben nicht ein einziger leerer Korb vorhanden war; beim Nachzählen heute fand ich 30 leere und das Salz daraus verschwunden. Ich habe … auch stets des Nachts in der Hütte geschlafen; zu dem Zwecke gehe ich gegen 9 Uhr abends aus meiner Wohnung, und zu Bette, verlasse auch das Siedehaus in der Regel nicht vor Tages Anbruch, jedoch bin ich am ersten Weihnachtstage Morgens 4 Uhr augestanden und nach Erwitte zur Frühmesse gegangen.
Wenn der Diebstahl bei Nacht geschehen wäre, so hätte ich wohl irgend ein Geräusch vernommen, da ich keinen festen Schlaf habe; ich vermute daher, daß derselbe in den Abendstunden von 5 – 9 bei diesen dunkelen Nächten ausgeführt ist. Der unterzeichnete Salzfactor und der Gemeinde-Vorsteher Hense überzeugten sich hierauf, dass außer dem auf der Trockenkammer in Körben aufgestellten Salze, dreißig leere Körbe auf derselben verstreut umher lagen, daß sichtlich Salz darin gewesen sei, solches noch auf der Trockenkammer daraus geschüttet worden sei, wie die Verstreuungsspuren zeigten, und mithin eine Salzentwendung von etwa 2000 Pfund stattgefunden habe.
Es war niergends eine Oeffnung oder Thür von gewalthsamer Erbrechung der Trockenkammer aufzufinden; dagegen machte der Sieder Rittelmeier darauf aufmerksam, daß die Krampe an der Trockenkammertür, vermittels derer das Montageschloß angebracht wird, wie er diesen Morgen gehört, mit Manneskraft sich ausziehen lasse. Es ergab sich dies als richtig, auch daß die Spitzen dieser Krampe, welche ohnehin nicht durch den Thürpfosten durchgehen, im Holze abgebrochen waren; auch zeigte es sich deutlich, daß die Krampe schon früher als heute mußte losgerüttelt worden sein, weshalb anzunehmen ist, daß die Diebe das Vorlegeschloß vermittels eines Nachschlüssels geöffnet oder vermittels des Schlosses selbst die Krampe ausgezogen haben; die Sorgfalt aber, womit die Krampe wieder befestigt wurde, deutet darauf hin, daß die Diebe mehrere Abende hintereinander in dem Siedehause gewesen seyen, und nicht wieder Willens waren, im Vertrauen darauf, daß heute, also an einem Lokal-Feiertage, Oeffnung der Magazine nicht stattfinden werde, noch heute und morgen Abend wieder zu kommen.
Es ergab sich nun bei fernerer Nachsuchung, daß die Diebe durch den Feuerungszug, dessen Doppelthüren mit Vorlegeschloß versehen sind, eingedrungen sind; das Vorlegeschloß an der nördlichen Doppelthür war verschwunden; in der Asche befanden sich eine Menge Fußspuren; die Roststäbe von der einen Schürthüre wurden losgebrochen, und dadurch eine Oeffnung gemacht, um durch die sich leicht öffnende Thüre des Schürloches links in die Heizküche zu gelangen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Salzmagazin-Aufseher Karges
Salzmagazin-Aufseher Glauner
Rittelmeyer
in fidem Weierstraß“
Weierstraß informierte daraufhin nicht nur das Hauptsteueramt in Paderborn und das Oberbergamt in Bonn, sondern schaltete auch Staatsanwalt Günther aus Lippstadt in die Ermittlungen ein.
Da die Recherchen keinerlei Erfolg zeigten, versuchte man es mit einer Suchanzeige: Im Lippstädter Kreisblatt – Gesamtblatt für die Kreise Beckum, Büren, Lippstadt, Meschede, Wiedenbrück – vom 3. März 1852 stellte der Staatsanwalt 50 Thaler Prämie für die Ergreifung des Täters in Aussicht.
Aber auch das zeigte keinen Erfolg, vielmehr führt die Akte einen weiteren Einbruchversuch für den 19.oder 20. April 1852 an. Weierstraß kann dazu mit Schreiben vom 22.4.1852 an Staatsanwalt Günther zwar zahlreiche Indizien zusammentragen und nennt auch Namen der vermutlichen Täter, die Akte gibt aber keine Auskunft darüber, ob sich der Verdacht bestätigte.
Einige Arbeiter auf den Salinen scheinen zudem Spukerzählungen verbreitet zu haben. So ist von einem „Hüttenhasen“ die Rede [vgl. Heimatbuch 1987, S. 467f; Jesse 1990, S.14f], der auf den Hinterläufen lief „und den eigenen Kopf mit den ellenlangen Ohren unter den Armen trug“. Vermutlich sollte mit solchen Geschichten der nächtliche Salzdiebstahl vor ungebetenen Besuchern verschont bleiben.
Quellen und Literatur:
- 1. Akte 34 des Depositalbestandes der Pfännerschaft Saline Westernkotten im Staatsarchiv Münster.
- 2. Nachlass Eickmann Nr. 36 (Depositum 2 im Stadtarchiv Erwitte)
- 3. Jarren, Volker, Schmuggel und Schmuggelbekämpfung in den preußischen Westprovinzen 1818-1854, Paderborn 1992
- 4. Lippstädter Kreisblatt vom 3.3.1852
- 5. Marcus, Wolfgang u.a.(Hg.), Bad Westernkotten. Altes Sälzerdorf am Hellweg, Lippstadt 1987
- 6. Jesse, Magdalene, Vertell mui watt op Westernküörter Platt, Lippstadt 1990
Abbildungen/Fotos:
- 1. Ehemalige Salzhütte in Bad Westernkotten (Federzeichnung von Peter Poschadel 1989)
- 2. Grundrisszeichnung einer Salzhütte aus Westernkotten aus dem 19. Jahrhundert: Eine wirksame Kontrolle möglicher Salzveruntreuungen war hier sehr schwierig.
- 3. Seitenansicht einer ehemaligen Salzhütte in Bad Westernkotten aus dem 19. Jahrhundert
- 4. Mit der Spukgeschichte vom unheimlichen „Hüttenhasen“ sollte der nächtliche Salzdiebstahl vor Entdeckung geschützt werden. Zeichnung von Felix Martens (aus: Vertell mui watt op Westernküörter Platt)
- 5. Westernkotten um 1840. Federzeichnung des Paderborner Zeichenlehrers F.J.Brand. Die Einrichtungen der Salzindustrie bestimmen weithin die Silhouette.
- 6. Eine wichtige Aufgabe hatte der Salzwieger (Federzeichnung von Peter Poschadel, 1989)