2002: Saline 1867-1900

Die Saline Westernkotten 1867-1900

von Bernd Funck, Bad Westernkotten

[Erstveröffentlichung: Funck, Bernd, Die Saline Westernkotten 1867 – 1900, in: Vertell mui watt, Ausgabe 172-177 (2002)]

1. Die neue Situation nach Aufgabe des staatlichen Salzmonopols 1867

Die Verhältnisse in den westfälischen Salinen änderten sich durch Gesetz vom 20.6.1816. Bis dahin konkurrierten sie mit dem Salz im freien Handel und konnten  mit den allgemeinen Preisgestaltungen Schritt gehalten. Danach erlaubte das Salzmonopol 50 Jahre lang, dass die Salinen einen staatlichen Ausgleich erhielten, und zwar nach Höhe der von der Konkurrenz vorgelegten Preise. Als Folge hiervon haben die Salineninhaber in dieser Zeit ihre Betriebe renoviert, um leistungsfähiger zu sein. Sie mußten sich dadurch durch beträchtliche Investitionen teilweise stark verschulden.

Mit dem Jahre 1867 wurde der Salzhandel freigegeben. Damit trat eine  unerwartet starke Konkurrenz auf zwischen den privaten westfälischen Salinen und den staatlichen Salzbergwerken Erfurt und Staßfurt und den anderen preußischen Solequellsalinen. Diese Situation sollte durch Steuernachlässe geregelt werden. Die Salinen entrichteten als Unternehmenssteuer 2 Thaler pro Zentner Salz, während bis dahin der Staat die Salzsteuer vom Verbraucher (Verbrauchssteuer) erhob.

Die westfälischen Salinen konnten auf Dauer diesen Wettbewerb bei steigenden Produktionskosten nicht durchstehen.

Die folgende Übersicht zeigt das vorläufige Ergebnis dieser Entwicklung zu Beginn des 20. Jahrhunderts:

Salzproduktion in Deutschland im Jahre 1905 in Tonnen [Meyer’s großes Lexikon 1906]

Steinsalz     aus Lösungen       Gesamt

Provinz Sachsen            327 570      108 900               436 470

Hannover                          –              149 246               149 246

Westfalen                          –                30 371                 30 371

Bezirk Koblenz und Köln    –               5 910                   5 910

Übriges Preußen            109 372        33 623               142 995

Königreich Preußen       436 942      328 050               764 992

Bayern                           52 745        42 590                 95 335

Württemberg                 358 847        51 363               410 210

Baden                               –                 31 392                 31 392

Anhalt                           316 901           –                      316 901

Hessen                             –                 13 940                 13 940

Thüringen                        –                 35 267                 35 267

Braunschweig                  –                 19 574                 19 574

Elsaß-Lothringen              –                 61 123                 61 123

Übrige Deutsche Staaten    –              28 759                 28 759

Deutsches Reich          1 165 495     612 061             1 777 556

Der Salzverbrauch zu Speisezwecken ist im Zeitraum 1870 bis 1900 fast vollständig gleich geblieben, dagegen ist der Verbrauch für steuerfreie Zwecke (Viehfütterung, Düngung, Einsatz in der Industrie) im gleichen Zeitraum auf das Dreifache gestiegen.

2. Wettbewerb

Es mutet zunächst widersprüchlich an, dass die Gradiersalinen zu einer Zeit in Schwierigkeiten gerieten, als der Bedarf an Salz sich um ein Vielfaches zu erhöhen begann (Erfindung des Solvay-Verfahrens zu kostengünstiger industrieller Herstellung zu Soda in großen Mengen). Eine Erklärung für diesen scheinbaren Widerspruch ist: Gerade weil Salz in riesigen Mengen benötigt wurde, mußten verbesserte Methoden zur Gewinnung gefunden werden..

Das Ende der Gradiersalinen zeichnete sich ab, als die Erbohrung konzentrierter Sole gelang. Bereits 1850 setzten die Hälfte der über 70 deutschen Salinen konzentrierte Solen ein und konnten somit auf den zeit- und energieaufwendigen Prozeß des Gradierens verzichten. Vor allem das noch wenig entwickelte Verkehrswesen sicherte zahlreichen Salinen mit niedrigprozentiger Quellsole aufgrund ihrer regionalen Bedeutung die Aufrechterhaltung ihrer Betriebe. Dies traf auch für die Saline Westernkotten zu. Außerdem sicherte das bis 1867 bestehende staatliche Salzhandelsmonopol noch eine bestimmte Produktionsmenge zu einem annähernd kostendeckenden Preis zu. Dennoch mußten von 1830 bis 1870 in Deutschland 17 Salinen ihre Produktion aufgeben.

Nach Aufhebung des staatlichen Salzmonopols war – wie schon vorher erwähnt – der Salzverkauf unter gleichzeitiger Einführung einer Produktionssteuer von 2 Thaler pro Zentner und eines entsprechend hohen Zollschutzes freigegeben worden. Somit traten sämtliche Salinen untereinander in einen freien Wettbewerb. Als Folge davon war jedes Werk bestrebt, soweit seine finanziellen Mittel  und seine technischen Einrichtungen ausreichten, seinen Absatz zu erhöhen. Dabei wurden die Privatsalinen in zunehmendem Maße vom Wettbewerb der Steinsalzbergwerke betroffen. Während im Jahre 1883 erst 10 Steinsalzbergwerke in Deutschland in Betrieb waren, stieg ihre Zahl bis 1908 schon auf 26. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Salinen nur noch um 9 (von 68 auf 77). War im Jahr 1883 die gewonnene Menge Siedesalz in Deutschland noch erheblich höher als die des Steinsalzes, so hatte sich dieses Verhältnis bis 1908 drastisch zugunsten des Steinsalzes verändert:

Siedesalz- und Steinsalzproduktion in Deutschland 1883 und 1908

Siedesalz              Steinsalz

1883 (in Tonnen)          471 256               316 670

1908                              648 064               1164 095

Eine wesentliche Ursache der zunehmenden Steinsalzgewinnung war das Entstehen der Kali-Industrie. Mit Beginn des Kali-Bergbaus in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts erwuchs den Salinen der gefährlichste Konkurrent. Nachdem es gelang, die Kali-Rohsalze, die zunächst als nicht verwertbar auf die Halde gefahren wurden, fabrikmäßig zu Chlorkalium und schwefelsaurem Kalium zu verarbeiten, war man sich des hohen Wertes der mit dem Steinsalz zusammen vorkommenden Kali-Rohsalze bewußt (Düngemittel, Forschungen Justus von Liebig). In wirtschaftlicher Hinsicht war nunmehr ein Rollentausch eingetreten, wobei das weniger gewinnbringende Steinsalz quasi zum Abraum geworden war, bis man in seiner Verarbeitung zu Speisesalz eine lohnende Verwertung sah.

Für den Käufer wuchs das Angebot, die Salinen versuchten durch Werbung neue Kunden zu gewinnen, was letzten Endes nur über sinkende Preise möglich war. Sie versuchten weiter, durch Zusammenschlüsse diesem Abwärtstrend entgegen zu wirken (Westfälischer Salinenverein, Verein deutscher Salinen und Salzbergwerke). Letzten Endes konnte der Niedergang jedoch nicht aufgehalten werden, da das Steinsalz wegen seines geringen Aufwandes an Energie und Technik wesentlich preiswerter produziert und abgesetzt werden konnte als das Siedesalz.

Auch die Saline Westernkotten blieb von dieser Entwicklung nicht verschont. 1865 betrug die Menge des in Westernkotten produzierten Salzes noch 40 000 Zentner (2 000 Tonnen), wie aus der folgenden Übersicht zu ersehen ist:

Salinenproduktion in Westfalen 1865 [Abb. aus Teuteberg S. 266]

!!!!!!!!!!!!!!!!!!![noch ergänzen]!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die verkaufte Menge verringerte sich bis zum Jahre 1888 auf 26 000 Zentner

(1 300 Tonnen).

3. Salzverkauf der Saline Westernkotten im Jahre 1868

In der Akte 109 des Depositums der Saline Westernkotten „Belege zur Jahresrechnung der Saline Westernkotten“ findet sich eine Aufstellung über den Verkauf von Koch-, Vieh- und Speisesalz mit Angabe der einzelnen Kunden und Verkaufsmengen.

3.1. Kochsalz

Kochsalzverkauf von der Saline Westernkotten im Jahre 1868

Name des Kunden                                              Abnahmequantum

1. Brüel u.Lukas, Lippstadt                      2825 Zentner

2. Wwe. F. Brune, Halle i.W.                    2896

3. Wwe. Beckel, Wiedenbrück                 2436

4. G. Scholten u.Tenroßen, Bocholt          2200

5. Berghoff, Borken                                  2941

6. Wwe.Rensing, Dorsten                        1645

7. J.N.De Haas u. Söhne, Wesel               245

8. G. Wortmann jun., Lünen                       658

9. W.Wünninghaus, Bigge                           470

10.J. Schmidt, Medebach                             640

11.Christian Cramer, Niedersfeld                752

12.H.C.König, Gütersloh                              1574

13. Joachim u. Günther Woermann, Bielefeld 1660

14. F.Tovar, Warendorf                                1062

15. J. Oberstadt, Meschede                         880

16. P.H. Fischer, Brilon                              1028

17. W. Busemann, Werne/Lippe                  446

18. Th. Stollmann, Datteln/Lippe                 258

19. Wilhelm Hell, Emmerich                         200

20. A. Schmidt, Bödefeld                                20

21. Heinrich Westendorp, Rees                    100

22. Josef Lilothe, Menden                             120

23. M. Saalberg, Eimebrode                            34

24. C. Lohkampff, Münster                          600

25. C. Bohne, Coesfeld,                                300

26. L. Heineberg, Brakel                                280

27. F. Fricke, Bochum                                   396

28. Hermann Hesse u. Sohn, Paderborn       200

28 095 Zentner

Dazu diverse Abnehmer im Lokal-Debit         2 409 Zentner

30 504 Zentner = 1525 Tonnen

Bei Verkaufspreisen zwischen  2 Thalern 5/26 Silbergroschen und 3 Thalern 1 Silbergroschen erbrachte dieser Verkauf eine Summe von 85 960 Thaler und 23 Silbergroschen.

3.2. Vieh- und Düngesalz

Das Viehsalz wurde im wesentlichen an die gleichen Händler, genau 20 verschiedene, wie das Kochsalz verkauft. Insgesamt wechselten 1868 so 525 Zentner den Besitzer. Dazu konnten auf der Saline 334,5 Zentner an Kleinkunden direkt verkauft werden, insgesamt also 859,5 Zentner. Der erzielte Preis pro Zentner betrug 14 bis 23 Silbergroschen. Insgesamt erwuchs daraus eine Einnahme von 458 Thaler und 13 Silbergroschen.

An Düngesalz verkaufte die Saline Westernkotten 398,5 Zentner zu 3 Sgr/Zentner. Daraus resultierten Einnahmen in Höhe von 39 Thalern, 25 Silbergroschen und 6 Pfennigen.

Addiert man die verkauften Mengen Koch-, Vieh- und Düngesalz, so kommt man auf 1588,2 Tonnen.

Der Erlös aus dem Verkauf von Säcken einschließlich Plomben und Schnüren belief sich auf 1434 Thaler und 8 Sgr (5187 Säcke à 2 Zentner, 26 à 1 ½ Zentner und 2944 Säcke à 1 Zentner).

Das Gehalt des Geschäftsführers Reinhard Jesse betrug 33 Thaler pro Monat, mithin 400 Thaler pro Jahr.

4. Beispiel für den organisatorischen Ablauf der Saline Westernkotten

Am 21. August 1889 verstarb der langjährige „Salinen-Kontrolleur“ Johannes Hense. Geschäftsführer Reinhard Jesse teilte am 25.9.1889 dem königlichen Bergrat Pöppinghaus in Arnsberg mit, dass dessen Sohn Franz Hense bereits vom 1. Oktober 1888 „als Salinen-Controleur angestellt und demselben die Aufsicht über die gesammten Arbeiter und Betriebsvorrichtungen übertragen worden       ist.“ [Akte 35 des Depositums der Pfännerschaft Saline Westernkotten].

Bereits am 18.12.1888 einigte sich die „Salinen-Conferenz“, bei der Rentmeister Flörken sowie Adalbert und Reinhard Jesse anwesend waren, auf die folgende Dienst-Instruktion für Franz Hense [ebd.]. Sie gibt eine guten Einblick in die personelle und organisatorische Situation auf der Saline Westernkotten zur damaligen Zeit:

Dienst-Instruktion für den gewerkschaftlichen Salinen-Controleur und Salzwieger für die Saline Westernkotten

§ 1: Der angestellte Beamte der Salinen-Interessentschaft zu Westernkotten führt den Titel „Salinen-Controleur“.

§ 2: Das Diensteinkommen des Salinen-Controleurs beträgt jährlich 750 Mark, welches dem Inhaber der Stelle in Monatsraten aus der Kasse des Geschäftsführers der Saline vom 1. Januar 1889 ab postnumerando gezahlt wird.

§ 3: Die Stelle wird auf Kündigung verliehen, derart, daß sechs Monate nach dem seitens der Salinen-Interessenten gefaßten und dem Salinen-Controleur mitgetheilten Beschlusse das Dienstverhältnis aufhört.

Dem Beamten steht ebenfalls eine sechsmonatige bei der Salinen-Deputation anzubringende Kündigung zu.

§ 4: Der Salinen-Controleur ist der Salinen-Deputation als Organ der Salinen-Interessentschaft dienstlich untergeben und daher verpflichtet, den Anordnungen der fungierenden Salinen-Deputierten willig Folge zu leisten und dessen dienstliche Aufträge und Weisungen gründlich auszuführen. Dieselbe Verpflichtung hat der Salinen-Controleur den Anordnungen und Anweisungen des den Verkauf des Salzes leitenden Geschäftsführers der Saline gegenüber, insoweit sich die Anordnungen auf das Salzverkaufs-Geschäft und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen beziehen.

Ebenso ist der Salinen-Controleur verpflichtet, die auf sein Amt sich beziehenden Aufträge und Anforderungen der einzelnen Interessenten oder deren Bevollmächtigten auszuführen, wenn und insoweit ihm die Erfüllung dieser Verpflichtung von der Salinen-Deputation anbefohlen wird.

§ 5: Der Salinen-Controleur ist verpflichtet, in den Sommermonaten vom 1ten April bis 30ten September von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr Mittags und von 2 bis 5 Uhr nachmittags und in den Wintermonaten vom 1ten Oktober bis 31ten März von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags auf der Saline anwesend zu sein. In den Zwischenzeiten, während welcher dienstliche Functionen nicht wahrgenommen werden, steht es dem Salinen-Controleur frei, das im sog. Maschinenhause angelegte Zimmer als Aufenthaltsort zu benutzen. Für Mobilien und an Heizung des Zimmers hat der Salinen-Controleur selbst zu sorgen.

Im Dienst muß derselbe stets anständig und passend gekleidet sein und an seiner Kopfbedeckung das Bergwerks-Emblem (Hammer und Schlag) tragen.

§ 6: Die Dienstleistungen und Verpflichtungen des Salinen-Controleurs sind folgende:

1. Pünktlich bei Beginn der Dienststunden hat er sich auf dem Büreau des Geschäftsführers täglich einzufinden, um die Salz-Anmeldungen in Empfang zu nehmen. Auch hat er im Laufe des Tages, insbesondere bei Eingang der Postsachen, sich auf dem Geschäftsbüreau zu erkundigen, ob Bestellungen eingegangen sind.

2. Er hat die ihm übergebenen Anmeldungen zum königlichen Salzsteueramt zu befördern und das Einsacken und Verwiegen des Salzes zu veranlassen.

3. Ueber die Salz-Production, den Salzverkauf sowie übe die Magazin-Bestände hat er ein genaues Register nach Anweisungen des Geschäftsführers zu führen. Am Monatsschlusse hat er den Gesammt-Absatz an Salz und Nebengeordnetem, aus welchem ersichtlich, welche Quantitäten jeder Salz-Antheil geliefert hat, einzurichten. Ebenso ist er verpflichtet, jedem der betr. Interessenten, welche bei dem Verkauf in dem betr. Monat betheiligt gewesen sind, auszugsweise mitzutheilen, wieviel Salz pp. aus dem betr. Magazin entnommen worden ist.

4. Beim Abwiegen des Salzes hat er als Salzwieger zu fungieren und für richtige genaue Verwiegung Sorge zu tragen. Auch hat er darauf zu achten, daß das Salz seitens der Arbeiter beim Einsacken ordentlich behandelt und sauber gehalten wird. Unsauberes Salz, insofern solches in den Magazinen vorkommen sollte, darf er ohne Genehmigung des Geschäftsführers nicht einsacken lassen, muß vielmehr vorkommendes Falles dem Letzteren ungesäumt davon Anzeige machen.

5. Die Aufsicht und die Inordnunghaltung des Sackmagazins, die Empfangnahme, die ordnungsmäßige Aufstapelung der Säcke, sowie die Verausgabung der zum Salz-Einsacken zur Verwendung kommenden Säcke, hat der Salinen-Controleur zu bewirken, und über Einnahme und Ausgabe an Säcken genau Buch zu führen. Reihenweise (?) hat er über sämmtliche Materialien, …?Mittel, Waagen und Gewichte u.s.w. Controle zu üben und resp. Buch zu führen.

6. Die Ueberwachung des Verkehrs auf der Saline und in den Siedehäusern zum Zwecke der Verhütung von irgendwelchen Veruntreuungen, sowie die Mitwirkung zur Entdeckung derartiger Ungehörigkeiten.

7. Die Ueberwachung und Beaufsichtigung der Salinen-Arbeiter in Beziehung auf Erfüllung ihrer Dienst-Obliegenheiten.

8. Sorgfältige Ueberwachung der gemeinschaftlichen Quellen, Brunnenhäuser, Soole-Leitungen und Inventarstücken, insbesondere auch der Feuerspritzen nebst allem Zubehör; bei entstehenden Bränden hat er die Leitung bei der Spritze zu übernehmen.

9. Die Ueberwachung und Ausführung der Soole-Vertheilung nach den Pfannen-Antheilen, eventuell auch nach Stunden mit Anweisung der Salinen-Deputation.

10. Die Anordnung und Benachrichtigung der vorzunehmenden Denaturierungen von Vieh-, Gewerbe- und Düngesalz, und die Ausgabe der Mischungsmaterialien.

§ 7: Am letzten Tage eines jeden Monats beim Schluß der Dienststunden muß der Salinen-Controleur mit den von ihm geführten Registern über den Salzverkauf sich beim Geschäftsführer zur Vergleichung mit dem Geschäftsregister einfinden. Die Zusammenstellungen für die Salinen-Deputation, sowie die Auszüge für die Interessen (§ 6.3) hat er spätestens am 3ten Tag des folgenden Monats zu übergeben.

§ 8: Der Salinen-Controleur hat die Reihenfolge der Magazine, aus denen Salz entnommen werden soll, zu bestimmen. Er muß jedoch mindestens 3 Tage vor Beginn der Verwiegung aus einem Magazin den betr. Interessenten oder dessen Verwalter davon benachrichtigen. Vor jedem Wechsel des Magazins hat er auch den Geschäftsführer sofort Kenntniß zu geben.

§ 9: Der Salinen-Controleur hat beim Verwiegen des Salzes und resp. beim Eintragen der Zahlen in die Register darauf zu achten, daß die Lieferung des Salzes und der Nebengeordneten nach Maßgabe der Antheile erfolgen, und zwar so, daß am Jahresschlusse jeder Salinen-Antheil das auf ihn entfallende Quantum Salz a n ä h e r n d abgeliefert hat. Eine g e n a u e  Ausgleichung des am Jahresschlusse sich ergebenden Plus oder Minus hat der Salinen-Controleur innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Jahres herbeizuführen im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer.

§ 10: Der Salinen-Controleur hat überhaupt das Interesse der Salinen-Interessentschaft im Allgemeinen sowohl als auch für jeden einzelnen Betheiligten nach Kräften wahrzunehmen. Insbesondere hat er etwa aufgenommene Mängel an den Gebäuden, Betriebsanstalten, Maschinen pp dem betr. Interessenten sofort mitzutheilen. Auch hat er auf begangene Fehler seitens der Arbeiter beim Betriebe und bei der Production des Salzes dem betr. Interessenten aufmerksam zu machen, damit Nachtheile abgewendet werden.

§ 11: Zu den Verpflichtungen des Salinen-Controleurs gehört auch die Ueberwachung des Verladens des Salzes, welches zur Bahn und zu den Niederlagen transportiert wird. Insbesondere hat er darauf zu achten, daß die Wagen stets reinlich und vorschriftsmäßig mit Stroh versehen sind, und daß bei nasser Witterung das Salz durch Decklaken ordentlich geschützt ist. Auch hat er die Frachtbriefe und sonstigen Begleitscheine nach vorheriger Prüfung auf Richtigkeit den Fuhrleuten zu übergeben.

§ 12: Die Kosten für die zu den Registern und Büchern erforderlichen Papiere und Actendeckel pp ebenso die teuern Auslagen für Farbe zum Zeichnen der Säcke pp werden dem Salinen-Controleur am Jahresende von dem Geschäftsführer der Saline erstattet.

§ 13: Der Salinen-Controleur darf sich ohne Erlaubniß seinen Dienstobliegenheiten niemals entziehen, und hat bei Abwesenheit, welche nicht über 2 Tage hinaus dauert, beim Geschäftsführer Anzeige zu machen und für geeignete Stellvertretung durch einen auf dem Werke beschäftigten Salinen-Arbeiter zu sorgen. Bei Abwesenheit oder Behinderungen, welche länger als 3 Tage dauern, hat der Salinen-Controleur Urlaub bei der Salinen-Deputation nachzusuchen, welche das Erforderliche wegen der Stellvertretung veranlassen wird. Die Besoldung des Stellvertreters fällt dem Salinen-Controleur zur Last.

§ 14: Dem Salinen-Controleur wird eine Abschrift der Instruction für die Salinen-Arbeiter, sofern eine solche besteht oder künftig erlassen wird, mitgetheilt und liegt es ihm alsdann ob, darauf zu achten, daß dieselbe befolgt werde und etwaige Zuwiderhandlungen der Salinen-Deputation zur Anzeige zu bringen.

Es wird dabei jedoch ausdrücklich hervorgehoben, daß die Salinen-Arbeiter im Allgemeinen nur ihren Herrschaften Gehorsam schuldig und verantwortlich sind. Zwischen ihnen und dem Salinen-Controleur findet ein Subordinationsverhältniß nicht statt. Es liegt aber im Wesen und in der Natur des Geschäftsverkehrs auf der Saline, daß die Salinen-Arbeiter, wenn der Salinen-Controleur sie zum Zwecke der Salzverwiegung und Verpackung, zum Transport von Salz in das Vieh- und Gewerbesalzmagazin, zur Denaturierung desselben, zum Mischen und Verwiegen der Salzdünger-Erde sowie zum Probieren und Reinigen der gewerkschaftlichen Feuerspritzen anspricht und beordert, schuldig sind, ungesäumt Folge zu leisten. Selbstredend ist dabei auf unvermeidliche Verhinderungen und Abhaltungen geeignete Rücksicht zu nehmen. Unbegründetes Ausbleiben oder Versäumnisse aber sind unverweilt zur Anzeige zu bringen.

§ 15: Dem Salinen-Controleur soll eine Abschrift des neu anzustellenden und zu ergänzenden Inventars über die Gegenstände, die Gebäude, Brunnen, Bohrlöcher, Röhrenleitungen, Sammel- und Theilungskasten, Bohrinstrumente, Förderungsvorrichtungen, Feuerlöschgeräthe, Waagen und Gewichte und sonstigen Vermögensständen übergeben werden, welches derselbe in Ordnung zu halten und fortzuführen hat.

Genehmigt Westernkotten, den 18ten December 1888, Unterschriften der Salinen-Interessenten. Eine Abschrift der vorstehenden Instruction erhalten. Westernkotten, den 21ten Januar 1889, Franz Hense.

5. Anhang

5.1.         Frachtkosten der Bahn für den Bezug von Kohlen für die Bredenollsche Saline im Jahre 1868

5.2.         Fuhrlohn für den Transport der Kohlen vom Bahnhof Lippstadt zur  Bredenollschen Saline 1868

5.3.         Anwesenheitsliste der 19. Generalversammlung des Vereins deutscher Salinen und Salzbergwerke 1894

!!!!!!!!![5.1-5.3. werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt]!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Quellen:

  1. Sonderdruck: Leidinger, Wendelin, Salzgewinnung an den Solequellen der Saline Werl
  2. Burgholz, Dieter, Salzgewinnung und –politik während des Niedergangs des alten Salinenwesens; in: Teuteberg, Hans-Jürgen, Westfalens Wirtschaft am Beginn des „Maschinenzeitalters“, Dortmund 1988, S.247- 267
  3. Stockmann, C. und Anton Stockmann, Geschichte der Saline Gottesgabe
  4. Marcus, Wolfgang u.a. (Hrsg.), Bad Westernkotten. Altes Sälzerdorf am Hellweg, Lippstadt 1987
  5. Meyer’s großes Konversationslexikon von 1906