Der Friedhof in Bad Westernkotten 1
Von Wolfgang Marcus
[aus: Festschrift: 100 Jahre kath. Kirchengemeinde Bad Westernkotten, Bad Westernkotten 2002]
„Der Sterbende, der diese Welt verläßt,
ergreift die erschaffende Hand des Schöpfers,
die durchbohrte Hand des Gekreuzigten,
die segnende Hand des Auferstandenen,
und die rettende Hand des Herrn,
der ins Leben ruft.“
[aus dem „Totengebet“ der Kirchengemeinde]
Die Einweihung des Friedhofs 1885
Am 21. September 1885 wurde in feierlicher Zeremonie der heutige Friedhof der katholischen Kapellengemeinde Westernkotten eingeweiht. Damit ging ein Wunsch der Westernkötter in Erfüllung, der sich nahtlos in das Bemühen einreiht, die kirchliche Unabhängigkeit von der Mutterpfarrei Erwitte zu erreichen.
Der Patriot berichtete damals: „Westernkotten, 22. September 1885. Gestern ging ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Unser neuer Kirchhof wurde feierlich eingeweiht, und war die Betheiligung eine große. Die Weihe wurde vollzogen vom Herrn Dechanten Stratmann aus Horn, der zugleich in ergreifender Rede die Bedeutung einer solchen Feier auseinanderlegte. Er wies darauf hin, wie wichtig es für unsere Gemeinde sei, hier zu den Gräbern unserer Lieben hin eilen und an denselben für sie beten zu können. Die Decoration des Kirchhofes war mit viel Geschmack ausgeführt. Wie die Gemeinde die Wichtigkeit dieser Handlung auffaßte, bewies das Festtagsgewand, welches dieselbe angelegt hatte.“
Zur Situation vor 1885
Für die Flur südöstlich der Josefslinde, also im Süden von Bad Westernkotten, findet sich in alten Karten noch der Flurname „Auf dem alten Kirchhof“. Dieser Friedhof hat zu der 1444 untergegangenen Siedlung Aspen gehört. Hier sind wahrscheinlich bis zur Zerstörung der Siedlung die Toten aus dem Raum Westernkotten beerdigt worden. Spätestens seit dem Untergang von Aspen sind die Toten aus Westernkotten in Erwitte auf dem Friedhof, der bis 1821 rund um die Pfarrkirche St. Laurentius angelegt war, beigesetzt worden. Nur im Pestjahr 1635/36 soll der ehemalige Friedhof von Aspen noch einmal zur Beerdigung der Pesttoten benutzt worden sein.
Der lange Weg nach Erwitte war den Westernköttern jahrhundertelang ein Dorn im Auge. Das geht erstmals aus einer Eingabe der Westernkötter an den Kölner Erzbischof, den Landesherrn, vom 29.1.1630 hervor. Da man bei Pest und in Kriegszeiten die Toten nicht nach Erwitte bringen könne, bitten sie zu gestatten, wenigstens die Kinder unter 12 Jahren neben der Kirche zu begraben und hierfür einen Geistlichen zu schicken.
Als 1821 der Friedhof in Erwitte rund um die Kirche aufgegeben wurde und der jetzige an der B 1 angelegt wurde, war es ein Westernkötter, „des Hahnen Sohn von dem Ingesessenen Kamp aus Westernkotten“, der als letzter auf dem alten Friedhof im Schatten der Laurentiuskirche beerdigt wurde.
Die Anlegung eines eigenen Friedhofs im Jahre 1885
Zwar lag der neue Erwitter Friedhof für die Westernkötter näher und war günstiger zu erreichen, aber das genügte letztlich nicht. Der weite Weg bis nach Erwitte, dessen tiefe Spurrillen sich bei Regen in einen widrigen Morast verwandelten, die Bevölkerungszunahme in der Gemeinde, nicht zuletzt der Wunsch nach Eigenständigkeit und Loslösung von der Pfarrei Erwitte waren ausschlaggebend, dass am 21. September 1885 der Wunsch nach einem eigenen Friedhof in Erfüllung gehen konnte.
Am 19. Juli 1884 faßte die Gemeindevertretung der Kapellengemeinde Westernkotten den Beschluss, für die Anlegung eines Begräbnisplatzes „ein geeignetes Grundstück anzukaufen und zu diesem Zwecke 3000 Mark zu bewilligen. Das Kapital von 3000 Mark soll aus der Sparkasse für die Ämter Erwitte-Anröchte zu Erwitte aufgenommen werden.“
Das Versammlungsprotokoll vom 3.1.1885 nennt dann bereits den Kaufpreis, die Lage und den Vorbesitzer des erworbenen Grundstücks. Im einzelnen heißt es: „Es wurde das Reskript der Königlichen Regierung vom 15. Dezember 1884, betreff die Anlegung eines Begräbnisplatzes …vorgelesen, und darauf folgende Erklärung abgegeben: Wir nehmen an und genehmigen hiermit das Übereinkommen des Kirchenvorstandes betreff den Eigentumserwerb von 50 Ar des im Separationsplan der Gemeinde Westernkotten mit Flur II Nr. 383 bezeichneten Grundstücks von dem Salzsieder Franz Erdmann zu Westernkotten zu dem geforderten Preise von Siebenundzwanzighundert Mark…“
In den folgenden Wochen und Monaten wurde das Grundstück mit einer Hecke eingefriedet, planiert und eingeteilt, so dass für die Einweihung am 21. September alles gut vorbereitet war. Mit Schreiben vom 26.9.1885 bestätigte der Paderborner Generalvikar Berhorst dem Kapellenvorstand die Benutzung des Friedhofs durch die Gemeinde, wies aber darauf hin, „daß … die Vornahme der Beerdigung auf demselben in erster Linie dem Pfarrer zusteht, und nur wenn dieser verhindert ist, dem Vicar in Westernkotten überlassen werden kann.“
Zur Geschichte des Friedhofs
Gebühren, Friedhofsordnung
Am 17.4.1886 setzte der Kapellenvorstand unter dem Vorsitz von Adalbert Jesse folgende Gebührenordnung fest:
1) an den Herrn Vicar für Seelenamt und Beerdigung 3 M. 75 Pf
für die Beerdigung eines Kindes 1 M.
2) an den Organisten 1 M. 25 Pf
3) an den Läuter 1 M. 50 Pf
4) an den Totengräber 3 M.
5) an den Küster 1 M.
6) an die Kapellenkasse 1 M. 75 Pf
Nach Anfrage aus Paderborn wurde die Gebühr für den Totengräber auf 1 M. herabgesetzt.
Nach einer Verfügung der Königlichen Regierung in Arnsberg sah sich der Kapellenvorstand genötigt, eine Begräbnisplatzordnung herauszugeben, die mit Datum vom 18.11.1887 verabschiedet wurde. Hier finden sich noch Passagen, dass Anspruch auf einen Begräbnisplatz nur Katholiken aus Westernkotten und unter Umständen von auswärts haben.
Die aktuelle Friedhofsordnung datiert vom 8.9.1998. Sie regelt u.a. die Ordnung auf dem Friedhof, die Größe der Gräber, allgemeine Bestattungsvorschriften, das Verhalten auf dem Friedhof uvm. Darin heißt es u.a.: „Der Friedhof ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt und steht der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in Bad Westernkotten ihren Wohnsitz hatten, sowie denjenigen, die ein Anrecht auf Benutzung einer Grabstätte hatten, offen.“
Nach dem aktuellen Gebührentarif (Stand 1.10.2000) sind folgende Kosten zu entrichten:
- – Grabgebühr für ein Einzelgrab oder Urnengrab 900 DM
- – Grabgebühr für ein Kindergrab (bis 5 Jahre) 200 DM
- – Grabgebühr für ein Wahlgrab pro Stelle 1100 DM
- – Bestattungsgebühr für Personen über 5 Jahre 450 DM
- – Bestattungsgebühr für Personen bis 5 Jahre 270 DM
- – Urnenbeisetzung 170 DM
- – Bestattungsgebühr bei Totgeburt 120 DM
- – Benutzung der Trauerhalle 210 DM
- – Aufbahrung einer Leiche in einer Leichenzelle 150 DM.
Friedhofskreuz, erste Friedhofserweiterung, Ehren- und Soldatenfriedhof
Für 54 Mark wurde 1886 von der Lippstädter Firma A. Stackmann ein Friedhofskreuz errichtet2, einen Christus-Korpus besorgte man für 20 Mark von der Kirchengemeinde Horn.3 1925 wurde mit Pfarrer Ronnwinkel erstmals ein Pfarrer unserer Gemeinde auf dem Ehrenfriedhof für die Priester auf dem Rondell um das Friedhofskreuz beerdigt.
Anfang der 1940er Jahre mußte der Friedhof nach Süden erweitert werden. Diese erste Erweiterungsfläche hatte eine Größe von 1548 m². Nach dem 2. Weltkrieg wurde ein Ehrenfriedhof für die gefallenen Soldaten angelegt; 1967 wurden dort auch Gedenksteine für die Gefallenen des 1. Weltkrieges aufgestellt.
Totengräber
Für das Jahr 1889 taucht zum ersten Mal in den Akten der Name eines Totengräbers: Heinrich Hammelbeck. Er erhielt für das Auf- und Zuwerfen eines Grabes 1,50 Mark. Für die Zeit nach dem 1. Weltkrieg erinnern sich ältere Bad Westernkotten an den Maurer Heinrich Militzer aus der Aspenstraße als Totengräber. Von ihm übernahm sein Schwiegersohn Johannes Knych dieses Amt. Dazu liegt ein Neuvertrag vom 18.8.1925 vor, aus dem u.a. hervorgeht, dass er „für das Grab eines Erwachsenen, Dienst bei der Bestattung und Instandsetzung eines Grabes 7 Mark, für das Grab eines Kindes 5 Mark“ erhielt. Bereits am 1. April 1927 hat er sein Amt niedergelegt. Sein Nachfolger wurde Franz Schulte, von den das Amt sein Schwiegersohn Franz Lüning, Bredenollgasse, übernahm.
Im Zweiten Weltkrieg haben zunächst die Nachbarn eines Verstorbenen diesen Dienst übernommen. Anfang der 1950er Jahre versahen das Amt des Totengräbers Karl Koch, Nordstraße, und Josef Peitz sowie Philipp Tepper, ab 1965 bis 1975 die Gemeindearbeiter Ludwig Leonhardt und Adolf Linnemann, 1976 – 1977 Anton Spiekermann, Fredegrasstr. 5, und anschließend wieder die beiden Gemeindearbeiter, die diese Aufgabe seitdem während ihrer Arbeitszeit bei der seit 1975 bestehenden Stadt Erwitte erledigten. Die Graberstellungsgebühren wurden dann an die Stadt Erwitte überwiesen. Seit Anfang 1994 werden die Gräber durch Josef Spiekermann, Hockelheimer Weg, ausgehoben, der dafür einen kleinen Bagger angeschafft hat.
Zweite Friedhofserweiterung, Bau der Friedhofshalle und Entwicklung bis heute
Im Jahre 1975 kaufte die gerade erst gebildete Stadt Erwitte das Grundstück südlich des Friedhofes auf Drängen örtlicher Politiker. Es ist 7506 m² groß und wurde im Bebauungsplan Nr. 7, der Anfang 1975 rechtsverbindlich wurde, als Gemeindebedarfsfläche ausgewiesen.
Anfang 1976 lag der Entwurf für eine Friedhofshalle, angefertigt von den Anröchter Architekten Günter Buddeus, vor, der in einer Bürgerversammlung der Gemeinde vorgestellt wurde. Die Stadt Erwitte, 1976 noch mit einem Fehlbetrag von 1,9 Mio. DM im Etat behaftet, konnte zusätzlich zu dem Kauf des Grundstücks keine Mittel für den Bau der Friedhofshalle zur Verfügung stellen. So wurde im Juni 1976 ein „Förderverein Friedhofshalle Bad Westernkotten“ (ein nicht eingetragener Verein, eine sog. BGB-Gesellschaft) gegründet, dem folgende 7 Mitglieder angehörten: Paul Röwekamp (Vors.), Paul Gerling (Stellv.), Alfred Beste (Geschäftsführer), Friedhelm Hense (Kassenwart) sowie Theo Adämmer, Willi Ostermann und Franz Mintert. Dieser Verein hatte sich die Finanzierung der Baumaßnahme zur Aufgabe gemacht.
Im Herbst 1976 konnte mit den Bauarbeiten begonnen und kurz vor Weihnachten der Grundstein gelegt werden. Nach einjähriger Bauzeit übergab der Förderverein am 29. Oktober 1977 in einer Feierstunde die Friedhofshalle der Öffentlichkeit. Pfarrer Gersmann erteilte den kirchlichen Segen.
In der folgenden Zeit wurden auch die Grünflächen östlich und südlich der Halle und der Parkplatz im Südwesten des Grundstücks mit Hilfe der Stadt fertiggestellt. Ein separater Glockenturm folgte im Sommer 1978, in dem die alte Glocke aus dem Elisabethheim wieder zu Ehren kam. 1981 wurde ein Vorbau als Wind- und Regenschutz verwirklicht, im Herbst 1985 der Parkplatz geteert.
Da es nun drei Eigentümer gab (Pfarrgemeinde, Stadt Erwitte und Förderverein), bemühten sich die Verantwortlichen jahrelang um eine angemessene Lösung, die in einer neuen, umfassenden Friedhofs- und Gebührenordnung 1984 ihren Niederschlag fand. Darin ist u.a. ausgeführt, dass die Stadt Erwitte seit dem 18.1.1983 die 1975 erworbene Fläche Parzelle 151 (bis auf die Friedhofshalle) an die katholische Kirchengemeinde verpachtet hat.
Die Friedhofshalle steht nach Übergabe durch den Förderverein heute im Eigentum der Stadt Erwitte, die auch die Gebühren für die Nutzung der Halle erhält.
Der Friedhof als Ort der Besinnung und des stillen Gedenkens
Die katholische Kirchengemeinde hat sich in den letzten Jahren bemüht, den Friedhof auch von der Gestaltung her zu einem Ort der Besinnung und des stillen Gebetes zu gestalten. Die knorrige alte Friedhofslinde hält schützend ihre mächtigen, weit ausladenden Äste über die Gräber, die Hainbuchenhecke und die Kopflinden, aber auch die weithin ansprechende Grabgestaltung machen das Areal zu einer „grünen Oase“. Eine Waschbetonmauer zur Straße Westerntor wurde im Jahre 2001 entfernt, auch hier begrenzt jetzt eine Hainbuchenhecke das Friedhofsgelände.
Zentrale Blickfänge auf dem Friedhof sind sicherlich das Hochkreuz mit den Priestergräbern, die Friedhofshalle mit dem mehrgiebeligen Dach sowie der Ehrenfriedhof für die Gefallenen der Kriege.
Jeden Tag im Jahr kann man Menschen auf dem Friedhof sehen, die die Grabstätte ihre Angehörigen liebevoll pflegen oder Blumen bringen und so den lieben Verstorbenen nahe sein können.
Beisetzungen
Bei Beisetzung eines Verstorbenen4 wird der Sarg in der Friedhofshalle aufgebahrt. In feierlicher Prozession geleiten Verwandte, Freunde und Bekannte den Verstorbenen zur letzten Ruhestätte. Zumeist sind es die Nachbarn, die den Sarg von der Friedhofshalle bis zur Grabstätte tragen. Selbstverständlich werden schon seit Jahrzehnten auch evangelische Christen auf dem Friedhof beerdigt; das Läuten der Totenglocke dafür übernimmt die katholische Kirchengemeinde. Bei den – seltenen – Bestattungen von Nichtchristen hält ein Laienprediger eine Ansprache am Sarg.
Da in den letzten Jahren auch zunehmend Menschen sterben, die zwar in Bad Westernkotten wohnen, aber hier praktisch keine Angehörigen haben, wie teilweise die Bewohner der beiden Seniorenheime, hat sich vor einigen Jahren ein sog. Raffaelsverein der Caritas gegründet, dessen Mitglieder unter anderem am Trauergottesdienst und bei der Beisetzung dieser Verstorbenen anwesend sind.5 Ebenfalls seit einigen Jahren sind auf dem Friedhof anonyme Grabstätten angelegt worden, wo nur Rasen eingesät wird.
Eine Besonderheit stellen die Urnenbeisetzungen dar. Sie nehmen seit einigen Jahren mehr und mehr zu. Dies hat im wesentlichen mit der Grabpflege zu tun: Die Kinder und Verwandten wohnen häufig nicht mehr im Ort oder sehr weit entfernt, so dass sie die Grabpflege nicht oder nur schwerlich übernehmen können. Oder es sind gar keine Kinder oder Angehörige vorhanden, so dass eine Grabplatte über einem Urnengrab keine Pflegeprobleme mehr aufwirft. Das Urnenfeld auf unserem Friedhof befindet sich in der Nähe des Glockenturmes.
Bei einer Urnenbeisetzung gibt es zwei Formen. Einmal kann der Wortgottesdienst in der Friedhofshalle wie auch bei der Leichenbestattung mit dem aufgebahrten Leichnam erfolgen, der am Schluss dann durch ein feierliches Spalier zum Leichenwagen geleitet wird, der dann den Leichnam im Sarg zur Verbrennung nach Bielefeld oder Dortmund fährt. Wenn die Urne dann zur Kirchengemeinde zurückgelangt ist, findet die eigentliche Beisetzung dann nochmals im feierlichen Rahmen mit Beteiligung des Priesters statt. Dabei trägt der jeweilige Leichenbestatter das Metallgefäß mit der Asche des Verstorbenen voran. Diese Urne wird dann in Steingefäß eingelassen.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Leichnam zunächst ohne besondere Feier zum Krematorium gefahren wird und Gottesdienst und Beisetzung dann unmittelbar aufeinander folgen.
Allerheiligen
Besonders im Mittelpunkt steht der Friedhof am Fest Allerheiligen. Um 15 Uhr beginnt ein feierlicher Wortgottesdienst mit Predigt in der Friedhofshalle. Dabei werden namentlich alle Verstorbenen des vergangenen Jahres noch einmal erwähnt. In der Mitte der Friedhofshalle wird in Kreuzform für jeden Verstorbenen ein Licht entzündet. Nach dem Besuch der Priestergräber geht der Pfarrer zu jedem einzelnen Grab durch alle Reihen, wo die Angehörigen warten und der Segnung der Gräber beiwohnen. Die Beteiligung der Gemeinde ist überwältigend.
Die Friedhofslinde in Westernkotten
Schließen möchte ich mit einigen Zeilen aus einem Gedicht unseres Bad Westernkötter Heimatdichters Heinrich Ferdinands über die Friedhoflinde:
Eine alte Linde vorm Friedhof steht
In ehrfurchtsgebietender Majestät.
Wohl dreihundert Jahre ist sie alt,
Trotz Regen, Kälte und Sturmesgewalt.
Gleich wie die Henne die Küchlein deckt,
Die Linde ihre Arme ausstreckt,
Zu schützen die langen Gräberreihn,
Zu schützen, die ruhn unterm Grabesstein.
Zu schützen alle, auch dich und mich,
Ein jeder Ast ein Baum für sich.
1 Dieser Beitrag fußt im wesentlichen auf dem Aufsatz: Koch, Karl-Heinz/Marcus, Wolfgang, 1885 – 1985: 100 Jahre Friedhof in Bad Westernkotten; in: Heimatblätter 1986, S. 91-94; dort auch weitere Quellenangaben. Kleinere Ungenauigkeiten wurden korrigiert, neuere Entwicklungen und Erkenntnisse eingearbeitet.
2 Akte 2, III. Friedhof, Rechnung Nr. 16
3 ebd. Rechnung Nr. 14; 1925 wurde das erste Kreuz wohl durch ein Werk des Lippstädter Künstlers Thiemann ersetzt [vgl. Protokoll der Friedhofskommission vom 14.8.1925 sowie Vermerk von Pfr. Schreckenberg vom 22.8.25.]]; eine weitere Restaurierung des Kreuzes erfolgte 1973/74 [Pfarrarchiv B 4a; Karton 8]
4 Zu den seelsorglichen Aspekten, etwa der Betreuung von Sterbenden und Hinterbliebenen, vergleiche meinen Beitrag zur Entwicklung nach dem Vaticanum II.
5 Diese und die folgenden Angaben nach Aussagen von Pfarrer Heinz Müller in einem Gespräch am 23.11.2000