2010: Gemeindehaushalt 1957

Vor 50 Jahren (1957): Haushalt der Gemeinde Westernkotten umfasste gerade mal 220.000 DM

Von Wolfgang Marcus (Bad Westernkotten)

[Erstabdruck: Marcus, Wolfgang, Vor mehr mehr als 50 Jahren (1957). Gut haushalten: 220.000 DM reichten, in. JB 2010, S. 84-92]

[Betrifft: Haushaltsplan der Gemeinde Westernkotten 1957]

Vorbemerkungen

Bereits vor einigen Jahren bekam ich die vollständige Kopie des Haushaltsplans der Gemeinde Westernkotten für das Rechnungsjahr 1957.[1]

Der Plan umfasst insgesamt 53 maschinenschriftliche Seiten und gliedert sich in die Haushaltssatzung (S.1), Statistische Angaben (S. 2), den ordentlichen, in Tabellen angelegten Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben (S. 3-28), Zusammenfassungen aller Einnahmen und Ausgaben (sog. „Gesamtplan“, S.29-36), den Stellenplan (S. 37), Berechnung und Nachweis der Rücklagen (S. 38 und 39), eine Übersicht über das Gemeindevermögen (S. 40), eine Übersicht über die Schulden (S. 41 und 42), eine Übersicht über die Steuereinnahmen und Finanzzuwendungen der letzten fünf Jahre (S.43) sowie Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltspositionen.

Nachfolgend soll der Haushaltsplan in seinen Grundzügen und wesentlichen Details vorgestellt und erläutert werden. So kann man einen Einblick gewinnen, wofür die Gemeinde 1957 Geld ausgeben wollte bzw. musste und wo und wie sie es eingenommen hat. Einige Vergleiche zum Haushaltsplan der Stadt Erwitte für das Jahr 2007[2], zu der Bad Westernkotten seit dem 1.1.1975 gehört, sollen wichtige Veränderungen in den Blick rücken. Diese Vergleiche sowie einige knappe Anmerkungen finden sich in eckigen Klammern.

Da Bad Westernkotten heute mehr als ein Viertel der Bevölkerung der Stadt Erwitte stellt, kann man die Zahlen von Erwitte grob gerechnet durch vier teilen, um einen besseren Vergleich zu den Zahlen von 1957 zu haben.

Haushaltssatzung 1957, statistische Angaben, Stellenplan

Die Haushaltssatzung gem. Gemeindeordnung NRW von 1952 für Westernkotten sieht Einnahmen und Ausgaben jeweils in Höhe von 220.000 DM vor. Zum Vergleich: im HH-Plan der Stadt Erwitte für 2007 sind es Einnahmen in Höhe von ca. 24 Mio. Euro und Ausgaben in Höhe von ca. 28 Mio. Euro. Selbst wenn man die Zahl durch vier teilt [Bad Westernkotten mit einem Viertel der Bevölkerung Erwittes], ergibt sich eine Steigerung [einschl. Umrechnung von DM in Euro] etwa auf das 60fache!

Die Steuerhebesätze werden in der Satzung wie folgt festgelegt [in Klammern die Werte für Erwitte 2007]:

Grundsteuer A: 125 v. H. [232]

Grundsteuer B: 190 v. H. [389]

Gewerbesteuer: 250 v. H. [414]

Mindeststeuer Hausgewerbetreibende: 6 DM

Mindeststeuer sonstige Gewerbetreibende: 12 DM.

Kassenkredite sollten 1957 nicht in Anspruch genommen werden [Erwitte: 7 Mio. Euro], ebenso keine Darlehen für den Vermögenshaushalt [Erwitte: ca. 450.000 €].

Die statistische Angaben im Haushalt sind: Flächengröße der Gemeinde: 1236 ha [heute etwas größer, da 1975 die Flächen zwischen Gieseler und Suckeweg hinzugekommen sind], Wohnbevölkerung 1939: 1373 Einwohner, Wohnbevölkerung 1.1.1957: 1945 [heute: mehr als 4100], Zahl der Schulkinder am 15.5.1956: 200, davon 13 evangelische und 187 katholische. Zahl der Schulstellen: fünf, davon drei Lehrer und zwei Lehrerinnen.

Der Stellenplan umfasst drei Stellen: Gemeindebote Engelbert Schröer,

Schulreinigerin Frau Heumüller, Schulheizer Andreas Schacht.

Vermögen der Gemeinde

An Vermögen weist der Haushaltsplan aus:

Volksschule, Kirchplatz 2: 77.200 DM; Feuerwehrgerätehaus, Schützenstraße 7: 7000 DM; Geschäftsanteile bei der Kreiswohnungs- und Siedlungsgenossenschaft: 300 DM, die Wohnhäuser Wolfsangel 2: 11.000 DM, Hedwigstraße 6: 35.000 DM sowie das massive Behelfsheim auf dem Schützenplatz: 2000 DM; dazu Gärten, Äcker und Wiesen: 66460 DM. Zusammen ergibt das ein Vermögen per 31.3.1957 von 198.960 DM.

Vorbericht

Den Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltspositionen ist der nachfolgende „Vorbericht vorgeschaltet:

„Die Haushaltsrechnung der Gemeinde Westernkotten für das Rech­nungsjahr 1955 schließt mit einem Soll-Überschuss von 1045,69 DM ab. Dieser Überschuss ist bereits in den 1. Nachtrags-Haus­haltsplan für das Rechnungsjahr 1956 aufgenommen, sodass in den. Haushaltsplan für 1957 weder ein Überschuss noch ein Fehlbetrag einzusetzen ist.

Die Gemeinde Westernkotten war bisher nicht in der Lage, die Pflichtrücklagen anzusammeln, da sie bezüglich der Instandset­zung der Gemeindewege noch auf Jahre hinaus einen großen Nach­holbedarf hat und ihr durch die Aufschließung von Siedlungsge­lände in den letzten Jahren große Ausgaben entstanden sind.

Hinzu kommen die besonderen Aufgaben, die sich aus der Errich­tung eines Solbades und der Entwicklung der Gemeinde zu einem Kurort ergeben. An sonstigen Rücklagen sind vorhanden:

1) eine Grunderwerbsrücklage in Höhe von 13.834,13 DM, 2) eine Schulbaurücklage 15.952,13 DM, zusammen 29.786,26 DM

An Schulden hat die Gemeinde        70.578,– DM. Davon entfallen

1) auf die Regulierung des Osterbaches 35.618,– DM

2) auf die Errichtung des Zweifamilienhauses im Fredegras, Hedwigstr. 6, 19.960,– DM

3) auf den Wirtschaftswegebau       15.000,– DM.

Bezüglich der einzelnen Schuldverhältnisse, der Höhe der Zinsen und Tilgung, wird auf die Anlage zum Haushaltsplan betr. Über­sicht über Schulden und Bürgschaften, verwiesen.

In dem Bestande des Vermögens ist im abgelaufenen Rechnungsjah­re insofern eine Änderung eingetreten, als das mit 6.000 DM be­wertete baufällige Wohnhaus, Osterbachstr. 12, abgebrochen und auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Fredegras, Hedwig­str. 6,ein neues Zweifamilienwohnhaus, das mit einem Wert von 35.000 DM in die Vermögensnachweisung eingesetzt wurde, errichtet worden ist. Das Haus ist im September 1956 fertig ­gestellt und bezogen worden.

Für die lfd. Unterhaltung der Gemeindewege sind 6.000 DM und für den Neu- und Ausbau sowie große Instandsetzungen an Wegen 39.000 DM in den Haushaltsplan eingesetzt. Für den Erwerb der Besting’schen Hausbesitzung zum Zwecke des Abbruchs zur Er­zielung besserer Verkehrsverhältnisse an der z. Z. unübersicht­lichen Straßenkreuzung ist der im Kaufvertrage vereinbarte Kaufpreis von 30.000 DM zuzüglich 10 % = 3.000 DM Nebenkosten, insgesamt 33.000 DM veranschlagt. Diesem Ausgabeposten stehen auf der Einnahmeseite ein Zuschuss des Kreises in Höhe von 10.000 DM und ein Zuschuss des Landschaftsverbandes in Höhe von 15.000 DM gegenüber.

Für die Vorbereitung der im Jahre 1958 durchzuführenden 700-­Jahr-Feier der Gemeinde sind 3.000 DM in den Haushaltsplan eingesetzt.

Der 2. Nachtrags-Haushaltsplan der Gemeinde für das Rechnungs­jahr 1956 schließt mit einem Fehlbedarf von 5.860 DM ab. Die­ser Fehlbedarf konnte bis zum Schluss des Rechnungsjahres nicht abgedeckt werden und erhöht sich noch durch Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer, sodass beim Abschluss der Haushalts- und Kassenrechnung für das Rechnungsjahr 1956 mit einem Fehlbetra­ge von rund 11.000 DM gerechnet werden muss. Bis zur Abdeckung dieses voraussichtlichen Fehlbetrages bleiben von dem 39.000 DM betragenden Ansatz bei der Haushaltsstelle 18,65,960 betr. Neu- und Ausbau sowie große Instandsetzungen an Straßen 11.000 DM gesperrt.“

Zu den Haushaltsstellen im Einzelnen, gegliedert nach Einzelplänen, führt der Erläuterungsbericht folgendes aus:

Allgemeine Verwaltung

Einnahmen

Für vermischte Einnahmen sind 30 DM eingesetzt. Als Anteil an den Schiedsmannsgebühren, die von dem Schiedsmann an die Gemeinde abzuliefern sind, werden 10 DM erwartet.

Ausgaben

Die Gemeindevertretung von Westernkotten hat in der Sitzung vom 6.2.1957 die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister neu geregelt und auf 1.200 DM jährlich festgesetzt. Die bisher an den Bürgermeister gezahlte Pauscha­le zur Abgeltung der Ansprüche nach § 25 Abs. 1 GO.NW. auf Ersatz der Auslagen und des entgange­nen Arbeitsverdienstes bleibt neben der Aufwands­entschädigung mit 600 DM bestehen. Darüber hinaus sind 60 DM zur Erstattung von Lohnausfall an Ratsmitglieder in den Haushaltsplan eingesetzt worden. Die Dienstzimmerentschädigung für den Bürgermei­ster einschl. Ersatz der Kosten für Reinigung, Heizung und Beleuchtung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 6.2.1957 auf jährlich 240 DM erhöht worden. [Der Bürgermeister, damals Anton Schäfermeier, hatte kein eigenes Büro, sondern nahm einen Raum seines Privathauses für die Amtsgeschäfte.]

Der Gemeindebote erhält für die Gemeindebotendien­ste eine Vergütung von monatlich 100 DM = 1.200 DM für das Rechnungsjahr. Für eine Weihnachtszu­wendung, sowie die Beiträge zu den Sozialversi­cherungen sind weitere 220 DM vorgesehen, sodass insgesamt 1.420 DM zu veranschlagen sind.

Für Papier, Drucksachen und Bürobedarf sind 30 DM eingesetzt. Für amtliche Blätter, Zeitschriften, Bücher und Bekanntmachungen sind 40 DM veranschlagt. Für Post- und Fernsprechgebühren für den Fern­sprechanschluss in der Wohnung des Bürgermeisters sind 240 DM eingesetzt. Für Reisekosten sind 50 DM veranschlagt. Diese, Mittel sollen zur Abgeltung der Unkosten bei notwendigen Dienstreisen des Bürgermeisters oder der Teilnahme von Ratsmitgliedern an Tagungen des  Gemeindetages Westfalen verwandt werden.

Bei goldenen Hochzeiten und aus Anlass der Vollen­dung des 90. Lebensjahres wird von der Gemeinde unter Überreichung eines Geschenkes der Glück­wunsch ausgesprochen, wofür 120 DM in den Haus­haltsplan eingesetzt sind. [Heute wird durch den Ortsvorsteher jeweils mit einer Flasche Sekt und einem Glückwunschschreiben gratuliert.]

Für Haftpflicht- und Unfallversicherungsbeiträge werden 500 DM benötigt.

Für vermischte sächliche Ausgaben sind 205 DM ein­gesetzt.

Zu den Unkosten des Standesamtes hat die Gemeinde einen Unkostenbeitrag von 678 DM an das Amt zu zahlen. [Bad Westernkotten gehörte bis 1975 dem Amt Erwitte an. Der beamtete Amtsdirektor stellte auch den Haushaltsplan aus.]

Für sächliche Unkosten des Schiedsmannsamtes wie Vordrucke usw. sind 22 DM veranschlagt. Zur Bestreitung der Kosten für Wahlzwecke und sta­tistische Erhebungen wie Viehzählungen usw. sind 120 DM eingesetzt. – An den Gemeindetag Westfalen ist ein Jahresbei­trag von 20 DM zu zahlen. – Zur Verfügung des Bürgermeisters werden 100 DM bereitgestellt.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Keine Ansätze auf der Ausgaben- und Einnahmeseite

Schulen

Einnahmen

Die Gemeinde erhält zu den Unterhaltungskosten der Volksschule jährlich einen lfd. Ergänzungszu­schuss, der in Höhe des vorjährigen Ansatzes mit 2.000 DM veranschlagt ist. – Zu den Kosten des nebenamtlichen ev. Religionsunter­richts gewährt die Regierung einen einmaligen Ergänzungszuschuss in Höhe von 75 % der Aufwendun­gen, sodass entsprechend dem Ausgabeansatz ein ein­maliger Ergänzungszuschuss von 150 DM zu veranschlagen ist. – Für 1 Kind aus der Stadt Lippstadt, bezüglich des­sen in Westernkotten ein Gastschulverhältnis er­richtet ist, zahlt die Stadt Lippstadt einen Gast­schulbeitrag von 35,– DM. – Als Anrechnungswert der Lehrerdienstwohnungen ha­ben zu zahlen: Hauptlehrer Schäfers: Miete für Dienstwohnung 576 DM; Pacht für Hausgarten 14 DM, zusammen 590 DM. Lehrerin Ludwigt: Miete für die Dienstwohnung 180 DM.

Für vermischte Einnahmen sind 159 DM eingesetzt. An Pacht für verpachtete

Schulgrundstücke und an Mieter für zwei Wohnungen in dem Hause Wolfsangel 2 kommen 1600 DM ein.

Ausgaben

Die Schulreinigerin Frau Heumüller erhält für die Reinigung der Schulräume eine monatl. Vergütung von 78,50 DM = 942 DM für das Rechnungsjahr; der Schulheizer Andreas Schacht erhält für die Be­dienung der Zentralheizungsanlage eine monatl. Vergütung von 54 DM = 378 DM für die siebenmo­natige Heizperiode. einschl. der Sozialversiche­rungsbeiträge und einer Weihnachtszuwendung von je 30 DM und eines Spitzenbetrages für eine even­tuell wiederkehrende zusätzliche Vergütung, wie sie im Dezember des vergangenen Jahres in Höhe einer halben Monatsvergütung zu zahlen war, sind an Vergütung für das Reinigungs- und Heizungsper­sonal 1.800 DM in den Haushaltsplan eingesetzt worden.

Für die Erteilung des ev. Rel.-Unterrichts durch den Lehrer Noack sind 200 DM aufzuwenden.

Die an die Landesschulkasse zu zahlenden Schulstel­lenbeiträge sind mit Rückwirkung vom Beginn des Rechnungsjahres 1956 ab von bisher 3.060 DM auf 3.276 DM je Schulstelle erhöht worden, sodass für 5 Schulstellen 16.380 DM in den Haushaltsplan ein­zusetzen sind. Die Gemeinde Westernkotten hat für 1 Kind, das in Lippstadt eingeschult ist, einen Gastschulbeitrag von 35 DM an die Stadt Lippstadt zu zahlen.

Für die lfd. bauliche Unterhaltung des Schulgebäu­des einschl. der Lehrerdienstwohnungen sind 1.000 DM veranschlagt. Für allgemeine sächliche Schulausgaben für Porto und Schreibmaterial sind 200 DM eingesetzt. Für Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträge für das Schulgebäude werden 400 DM benötigt. Für Reinigung, Heizung, Beleuchtung und Wasserver­brauch sind wie im Vorjahre 2.300 DM vorgesehen. – Für die lfd. Unterhaltung der Schuleinrichtung, für Lehrmittel sowie für die Lehrer- und Schüler­bücherei werden 900 DM bereitgestellt. – Für Schulveranstaltungen sind 100 DM eingesetzt. Diese Mittel sollen zur Unterstützung minderbemittelter Kinder bei Schulausflügen und dergl. ver­wandt werden. – Für die Schülerunfallversicherung sind 60 DM auf­zuwenden. – Für vermischte sächliche Ausgaben sind 25 DM eingesetzt.

Kultur

Einnahmen: keine

Ausgaben

An die Nordrhein-Westfälische Vogelschutzwarte in Essen wird ein Jahresbeitrag von 10 DM gezahlt. – Dem Männergesangverein ist im vergangenen Jahre durch Beschluss der Gemeindevertretung eine Beihil­fe von 50 DM für kulturelle Zwecke gewährt worden. Der gleiche Betrag ist auch im Haushaltsplan für 1957 veranschlagt. – Zur Unterstützung der Borromäusbücherei, mit der die Volksbücherei verbunden ist, sind 100 DM einge­setzt. – Die Gemeinde beabsichtigt, im Jahre 1958 eine 700-Jahrfeier zu veranstalten und hat bereits die notwendigen Erhebungen für die Herausgabe einer Heimatschrift aufgenommen. Für die Vorbereitung der Jahrhundertfeier werden durch den Haushalts­plan 3.000 DM bereitgestellt. – Die Gemeinde leistet auf Grund übernommener Ver­pflichtung einen jährlichen Zuschuss zum Gehalt des Pfarrers in Höhe von 600 DM. [Muss die Stadt Erwitte heute noch zahlen!] – Der Kirchturm steht im Eigentum der Gemeinde und ist von ihr zu unterhalten; für die lfd. Unterhal­tung sind 200 DM eingesetzt. [Der Kirchturm ist mittlerweile in das Eigentum der Kirchengemeinde überantwortet worden.]

Fürsorge und Jugendhilfe

Einnahmen

An Rückersätzen in der allgemeinen Fürsorge, an denen die Gemeinde mit 7,5 v.H. beteiligt ist, sind 3.600 DM veranschlagt.

Ausgaben

Die Kosten der allgemeinen Fürsorge werden. mit je 50 % vom Kreise und den Gemeinden getragen. Aus der Gemeinde Westernkotten werden in der allgemei­nen Fürsorge 6 Parteien mit 7 Personen unterstützt. Der Aufwand der Gemeinde ist mit 5.580 DM veran­schlagt.

Die Kriegsfolgenhilfe ist seit dem Rechnungsjahre 1955 in eine pauschalierte Fürsorge umgewandelt worden. Für die Rechnungsjahre 1955 und 1956 wurden den Bezirksfürsorgeverbänden 100 % der Aufwen­dungen vom Bund erstattet. Für das Rechnungsjahr 1957 wird ebenfalls noch mit einer 100 100-prozentigen Er­stattung gerechnet, sodass für die  pauschalierte Kriegsfolgenhilfe keine Mittel bereitzustellen sind. Nicht in die pauschalierte Fürsorge einbe­griffen ist die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und SBZ-Flüchtlinge. Für diese sind 500 DM in den Haushaltsplan eingesetzt worden. Die Kosten fallen mit 85 % dem Bunde und mit je 7,5 % dem Kreise und den Gemeinden zur Last. – Als Zuschuss zum Kindergarten werden 300 DM bereit­gestellt.

Gesundheits- und Jugendpflege

Einnahmen: keine

Ausgaben

Die Kreisstelle des Deutschen Roten Kreuzes hat gebeten, den bisher für den Suchdienst gezahlten Zuschuss auch noch weiterhin zu leisten, da die. Suchaktion noch nicht abgeschlossen ist. Es ist daher der bisherige Zuschuss auch noch weiterhin zu leisten, da die Suchaktion noch nicht abgeschlossen ist. Es ist daher der bisherigen Zuschuss mit 50 DM in den Haus­haltsplan eingesetzt worden.

An die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in Köln wird ein Jahresbeitrag von 10 DM gezahlt. Zur Gewährung von Beihilfen für allgemeine Zwecke der Jugendpflege sind wie im Vorjahre 320 DM ver­anschlagt.

Bau- und Wohnungswesen

Einnahmen

Zu den Kosten des Erwerbs der Besting’schen Besit­zung hat der Kreis die Gewährung eines Zuschusses von 10.000 DM zugesagt. Für den gleichen Zweck wie vorstehend angegeben hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Ge­währung eines Zuschusses von 15.000 DM in Aussicht gestellt.

Von den Siedlern in der Fredegras-Siedlung werden Beiträge zu den Kosten der Aufschließung in Höhe von monatlich 10 DM ab 1.4.1955 erhoben. Diese Bei­träge gelten als Vorschüsse auf die noch endgültig festzusetzenden Aufschließungskostenbeiträge. Die Beiträge sind mit 3.840 DM in den Haushaltsplan eingesetzt. [Das gemeindeeigene Fredegrasgebiet wurde nach dem Baugebiet „Auf der Brede“ ab 1954 für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.]

An Anerkennungsgebühren kommen 6 DM ein. – Aus den Nutzungen der Wege, an Graspacht und Erlös aus dem Obstverkauf wird eine Einnahme von 600 DM erwartet. – Für Schadenerstattungen durch Versicherungsgesellschaften usw. sind 550 DM veranschlagt.

Der im Eigentum des Freiherrn von Papen stehende Zehnthof in Westernkotten, dessen Brunnen bei den Regulierungsarbeiten des Osterbaches unbrauchbar geworden war, ist an die Lörmeckewasserleitung an­geschlossen worden. Zu den von der Gemeinde für den Anschluss aufgewandten Kosten zahlt der Eigentümer des Zehnthofes einen Kostenbeitrag von 330 DM, der in den Haushaltsplan eingesetzt ist. Die Ausgaben für den Wasserleitungsanschluss sind bereits im Rech­nungsjahr 1956 geleistet.

Ausgaben

Vom Amt sollen im Rechnungsjahr 1957 wieder 10.000 DM für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt wer­den. Die lfd. Zuweisung von Sowjetzonenflüchtlin­gen wird im Laufe der nächsten Jahre die Erstellung von Neubauwohnungen erforderlich machen, da eine anderweitige Unterbringung der dem Amt zugewiesenen Flüchtlinge kaum noch möglich ist. Wenn auch für die Sowjetzonenflüchtlinge erhebliche Wohnungsbau­mittel zur Verfügung gestellt werden, so fehlen doch noch die restlichen Mittel, da I. Hypotheken auf dem freien Kapitalmarkt nicht zu bekommen sind. Es müssen daher die erforderlichen zusätzlichen Mittel von den Gemeinden aufgebracht werden. Von dem Betrage von 10.000 DM entfallen nach der Ein­wohnerzahl anteilmäßig 1.853 DM auf die Gemeinde Westernkotten.

Für die lfd. Unterhaltung der Straßen, Wege, Brücken sind 6.000 DM veranschlagt.

Die Gemeinde hat laut vertraglicher Vereinbarung vom Rechnungsjahr 1955 ab an die von Papen’sche Renteiverwaltung in Antfeld für die Gestattung eines Fahrrad- und Fußweges über das von Papen’sche Grundstück, Flur 2 Nr. 285, eine jährliche Anerkennungsgebühr von 1 DM zu zahlen. – Für das Darlehen von ursprünglich 17.000 DM für die Regulierung des Osterbaches sind 2,5 % Zinsen = 336,76 DM und für das ebenfalls für die Osterbachregulierung aufgenommene Darlehen von ursprüng­lich 25.000 DM 5,5 % Zinsen einschl. eines Verwal­tungskostenbeitrages von 0,5 % = 1.105,68 DM, zu­sammen 1.442 DM, zu zahlen.

Für das Darlehen von 17.000 DM sind 7 % Tilgung= 938,24 DM und für das Darlehen von 25.000 DM ­3% Tilgung = 919,32 DM, zusammen 1.857DM, zu zahlen.

Die Gemeinde Westernkotten hat von dem Gastwirt Besting in Westernkotten, der ein neues Geschäfts­haus errichtet hat, die alte Hausbesitzung zum Preise von 30.000 DM erworben, zu dem Zweck, das alte Wohnhaus abzubrechen, um an der unübersicht­lichen Straßenkreuzung übersichtliche Verkehrs­verhältnisse zu schaffen. Die Grunderwerbskosten zuzüglich 3.000 DM Nebenkosten, insgesamt 33.000 DM, sind in den Haushaltsplan eingesetzt worden. Die Notwendigkeit der Beseitigung des alten Besting‘ sehen Wohnhauses ist sowohl von der Kreisverwal­tung, die sich an den Kosten mit 10.000 DM betei­ligt, und vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster, der sich mit einem Betrage von 15.000 DM an der Maßnahme beteiligt, anerkannt worden.

Die von den vorgenannten Verbänden zu zahlenden Zuschüsse sind auf der Einnahmeseite des Haushalts­planes veranschlagt.

Für den Neubau und Ausbau sowie große Instandsetzungen von Straßen usw. sind 39.000 DM veranschlagt. Von diesem Betrage bleiben zunächst 11.000 DM bis zur Abdeckung des beim Abschluss der Haushalts- und Kassenrechnung der Gemeinde für das Rechungsjahr 1956 voraussichtlich entstehenden Fehlbetrages in Höhe von 11.000 DM gesperrt.     ­

Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Einnahmen

Die Gemeinde besitzt einen Leichenwagen, der den Gemeindeeingesessenen kostenlos zur Verfügung ge­stellt wird. Bei Vermietung des Wagens nach aus­wärts sind Gebühren zu erheben, die mit 10 DM veranschlagt sind.

Ausgaben

Der Umlagebeitrag des Feuerlöschverbandes, der von den verbandsangehörigen Gemeinden zu zahlen ist, beträgt nach der Haushaltssatzung des Feuer­löschverbandes 1 DM je Einwohner. Die Gemeinde Westernkotten hat hiernach einen Umlagebeitrag von 1.943 DM zu zahlen.

Das Feuerwehrgerätehaus steht im Eigentum der Ge­meinde und. ist von ihr zu unterhalten. Für die Unterhaltung, insbesondere zur Zahlung des Feuerversicherungsbeitrages, sind 15 DM eingesetzt. – Für die lfd. Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sind 900 DM veranschlagt. – An Stromkosten für die Straßenbeleuchtung werden 1.200 DM benötigt. – An den Verband der Kriegsgräberfürsorge wird ein Jahresbeitrag von 96 DM gezahlt. – Für die Unterhaltung der Kriegergräber fremder Nationen auf dem Friedhof in Westernkotten sind

100 DM eingesetzt. – Für die Unterhaltung des im Eigentum der Gemeinde stehenden Leichenwagens sind 60 DM veranschlagt. – Der Ziegenzuchtverein erhält für die Unterhaltung der Bockstation einen jährlichen Zuschuss von 150 DM.

Die Wirtschaftswegebaumaßnahme ist mit einem Ko­stenaufwand von 30.000 DM im außerordentlichen Haus­haltsplan für das Rechnungsjahr 1956 veranschlagt. Das Darlehen von 15.000 DM war in voller Höhe an­gesetzt, es ist jedoch nur mit einer Darlehnsvalu­ta von 99,25 % ausgezahlt worden. Einschl. eines kleinen Mehrbetrages ist ein Anteilsbetrag an den außerordentlichen Haushaltsplan in Höhe von 133 DM in den Haushaltsplan einzusetzen. – Für die Verzinsung des für den Wirtschaftswegebau aufgenommenen Darlehns mit 2,5 v. H. sind 375 DM veranschlagt. Die Tilgung des Darlehns beginnt erst im Rechnungsjahre 1958.

Wirtschaftliche Unternehmen

Keine Einnahmen

Ausgaben

Der Beitrag zum Forstamtsverband Rüthen und an den Forstschutzverband Anröchte ist mit 45 DM veran­schlagt.

Finanzen und Steuern

Einnahmen

Aus der Vermietung von Wohnungen in gemeindeeige­nen Gebäuden werden 1.548 DM erwartet. – Die Pachteinnahmen aus der Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücke einschl. der Gemeindewiesen im Muckenbruch sind mit 6.550 DM veranschlagt.

Die Summe der Messbeträge der Grundsteuer A beträgt 15.225,59 DM. Bei einem Hebesatz von 125 v.H. er­gibt sich ein Aufkommen von 19.031,98 DM. Nach Absetzung eines Abrundungsbetrages von 31,98 DM sind 19.000 DM als Aufkommen aus der Grundsteuer A im Haushaltsplan veranschlagt.

Die Summe der Messbeträge der Grundsteuer B beträgt 10.198,16 DM. Bei einem Hebesatz von 190 v. H. er­gibt. sich ein Aufkommen von 19.376,50 DM. Nach Absetzung eines Betrages von 76,50 DM für kleinere Ausfälle und zur Abrundung sind 19.300 DM als Aufkommen aus der Grundsteuer B im Haushaltsplan eingesetzt worden.

Die Summe der Messbeträge der Gewerbesteuer vom Ertrag und Kapital kann nicht angegeben worden, da die Veranlagung für den Abrechnungszeitraum 1955 vom Finanzamt noch nicht abgeschlossen ist. Nach vorsichtiger Schätzung und unter Zugrundelegung der zum Soll gestellten Gewerbesteuervorauszahlun­gen kann mit einem Gewerbesteueraufkommen von 33.000 DM gerechnet werden. – Die Gemeinde. Westernkotten erhält für eine Anzahl Arbeitnehmer, die aus der Gemeinde in gewerbesteu­erpflichtigen Betrieben anderer Gemeinden beschäf­tigt sind, Gewerbesteuerausgleichszuschüsse in Hö­he von 38.100 DM. – Das Aufkommen aus der Kinosteuer ist mit 200 DM veranschlagt. Aus der übrigen Vergnügungssteuer wird ein Aufkom­men von 800 DM erwartet.

Auf Grund dar vorläufig errechneten Steuerkraft­zahlen sind die der Gemeinde zustehenden Schlüssel­zuweisungen mit 59.639 DM errechnet und in den Haushaltsplan eingesetzt worden. Die endgültige Festsetzung der Schlüsselzuweisungen erfolgt erst im Laufe des Rechnungsjahres durch das Statisti­sche Landesamt.

Im Rahmen des Finanzausgleichs erhalten die Ge­meinden für die Erfüllung der Auftragsangelegen­heiten einen Kopfbetrag von 1,50 DM je Einwohner, sodass im Haushaltsplan. 2.911 DM zu veranschlagen sind. Die Auftragsangelegenheiten werden allerdings von dar Amtsverwaltung wahrgenommen; da am Finanzausgleich jedoch nur die Gemeinden und nicht auch die Ämter beteiligt sind, steht dieser Kopf­betrag den Gemeinden zu. – Die Gemeinde ist an dem Aufkommen aus der Kreis­hundesteuer mit 30 % beteiligt. Der Gemeindeanteil ist mit 200 DM im Haushaltsplan veranschlagt.

Ausgaben

Für die bauliche Unterhaltung der Gebäude sind 200 DM veranschlagt. – Für Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträge für die Gebäude sind 660 DM aufzuwenden,

Für die Errichtung des Zweifamilienwohnhauses im Fredegras ist bei der Sparkasse in Erwitte eine I. Hypothek in Höhe von 8.000 DM zu einem Zinssatz von 6,5 v. H.,  der inzwischen auf 7 v. H. erhöht worden ist, und einem Tilgungssatz von 1. v .H. aufgenommen worden. Ferner ist der Gemein­de ein Landesdarlehen von 12.000 DM gewährt wor­den. Für die Verzinsung dieser Darlehen sind 560 DM veranschlagt. – Das Hypothekendarlehen von der Sparkasse ist mit 1 v. H. zu tilgen, sodass für die Tilgung 80 DM zu veranschlagen sind. – Für die lfd. Unterhaltung des Grundvermögens sind 100 DM eingesetzt. – Für Steuern und Abgaben von unbebauten Grundstücken sind 2.250 DM aufzuwenden.

Der Kreis erhebt die Kreisumlage in Höhe des vor­ jährigen Umlagesatzes = 34,83 v. H. Auf Grund der vorläufig errechneten Steuerkraftzahlen und Schlüs­selzuweisungen ist die an den Kreis zu zahlende Umlage mit 46.208 DM errechnet und in den Haushaltsplan eingesetzt worden.

Das Amt erhebt die Amtsumlage mit dem gleichen Um­lagesatz wie im Vorjahre = 30 % der Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen. Unter Zugrundelegung der vorläufig errechneten Steuerkraftzah­len und Schlüsselzuweisungen beträgt die Amtsum­lage 39.800 DM.

Die Gemeinde Westernkotten hat an eine Anzahl Wohn­gemeinden, aus denen Arbeitnehmer in gewerbesteu­erpflichtigen Betrieben der Gemeinde Westernkotten beschäftigt sind, Gewerbesteuerausgleichszuschüs­se zu zahlen. Es handelt sich um 26 Einpendler, für die 2.600 DM in den Haushaltsplan einzusetzen sind.

Der Kreis ist an dem Aufkommen aus der Vergnügungs­steuer mit 10 v. H. beteiligt. Entsprechend dem Einnahmeansatz von 1.000 DM sind 100 DM als Kreis­anteil an der Vergnügungssteuer veranschlagt…

Erwitte, den …1957 Der Amtsdirektor“


[1] Herzlichen Dank auch von dieser Stelle an Gisela und Ulrich Lange, Eichendorffstraße

[2] Haushaltsplan der Stadt Erwitte, beschlossen vom Rat der Stadt Erwitte am 5.2.2007